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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Handelsabkommen im Einklang mit nachhaltiger Entwicklung

Vaduz (ots/ikr) -

Die EFTA-Staaten legen seit einigen Jahren verstärkt Wert auf die Berücksichtigung der nachhaltigen Entwicklung in ihren Freihandelsabkommen und haben zu diesem Zweck Modellbestimmungen in Bezug auf Umweltschutz und Arbeitsstandards erarbeitet. Diese Bestimmungen bekräftigen die Verpflichtung der Vertragsparteien, die von ihnen ratifizierten multilateralen Umweltübereinkommen einzuhalten und wirksam umzusetzen, und verweisen auf internationale Instrumente zum Schutz der Menschenrechte sowie auf die Grundsätze einer verantwortungsvollen Unternehmensführung. Die Vertragsstaaten werden dazu angehalten, in ihrer nationalen Gesetzgebung hohe Arbeitsstandards vorzusehen, zu fördern und diese wirksam umzusetzen.

Seit 2010 schlagen die EFTA-Staaten allen neuen Verhandlungspartnern sowie ihren bestehenden Freihandelspartnern, deren Abkommen noch keine solchen Bestimmungen enthalten, die Aufnahme dieser Modellbestimmungen vor. Bei den Freihandelsabkommen der EFTA mit Albanien und Serbien ist dies der Fall. Die EFTA hat daher mit diesen beiden Partnerländern Änderungsprotokolle zu den jeweiligen Abkommen erarbeitet. Die Regierung hat die Ratifikation dieser beiden Änderungsprotokolle beschlossen und unterbreitet dem Landtag den entsprechenden Bericht und Antrag.

Kontakt:

Ministerium für Äusseres, Bildung und Kultur
Patrick Ritter, Amt für Auswärtige Angelegenheiten
T +423 236 60 54

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