ikr: Bericht und Antrag zu klinischen Prüfungen mit Humanarzneimitteln verabschiedet
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. Februar 2016 den Bericht und Antrag betreffend den Beschluss Nr. 213/2015 des gemeinsamen EWR-Ausschusses zu Handen des Landtags verabschiedet. Dieser betrifft die Verordnung (EU) Nr. 536/2014 über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln, die das europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union im April 2014 erlassen haben. Die Verordnung zielt darauf ab, die Aktivität im Bereich der klinischen Forschung im EU- bzw. EWR-Raum anzukurbeln, indem die Vorschriften für die Untersuchung von Arzneimitteln am Menschen vereinfacht werden.
Mit der Verordnung, die die "Richtlinie über klinische Prüfungen" aus dem Jahr 2001 ersetzt, können Anträge für klinische Prüfungen schneller und gründlicher bewertet werden. Ausserdem wurde das Berichterstattungsverfahren vereinfacht und die Transparenz in verschiedenen Bereichen erhöht.
Klinische Prüfungen sind nicht nur für die Entwicklung neuer Arzneimittel, sondern auch für die Verbesserung bereits zugelassener Medikamente wichtig. Patienten können dadurch Zugang zu den innovativsten Behandlungen erhalten.
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