ikr: Qualität im Spitalwesen - Mauro Pedrazzini informiert sich über "Zürcher Modell"
Vaduz (ots/ikr) -
Auf Einladung von Regierungsrat Mauro Pedrazzini besuchte der Zürcher Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger am Freitag, 12. Februar 2016, für ein Arbeitsgespräch das Fürstentum Liechtenstein. Hauptthema des gesundheitspolitischen Austausches waren Qualitätsaspekte im Gesundheitswesen und dabei im speziellen das vom Kanton Zürich ausgearbeitete Leistungsgruppenkonzept (so genanntes "Zürcher Modell"), das ab 2012 fast in der gesamten Schweiz eingeführt wurde. Insbesondere beschreibt das Konzept für jede Leistung eines Spitals klar definierte Qualitätsanforderungen. Dies ermöglicht eine schweizweit einheitliche Vergabe von Leistungsaufträgen der jeweiligen Kantone an die Spitäler. Die Einhaltung dieser Qualitätsrichtlinien ist dabei Voraussetzung für die Vergabe eines Leistungsauftrages im Rahmen eines Spitalvertrags.
Erste Analysen der durch dieses Konzept unterstützten Spitalplanungen zeigen bereits positive Auswirkungen. Die Qualität der Eingriffe wird beispielsweise durch die Vorgabe von Mindestfallzahlen positiv beeinflusst, es passieren weniger Fehler. Zudem sind die Fallkosten bei Behandlungen mit Mindestfallzahlen deutlich weniger stark angestiegen als in den übrigen Bereichen.
Auch Liechtenstein hält sich zumindest indirekt an das Zürcher Modell, indem die Regierung nur mit solchen Kliniken Spitalverträge abschliesst, welche auch auf der Spitalliste des jeweiligen Kantons stehen und somit die Voraussetzungen dafür erfüllt haben.
Ausserdem hat sich das Liechtensteinische Landesspital, welches sich gemäss Eignerstrategie betreffend Angebot und Leistungserbringung im Bereich Qualität an einer überregional anerkannten Systematik auszurichten hat, zum "Zürcher Modell" bekannt. Die Implementierung dieses Leistungsgruppenmodells ist beim Liechtensteinischen Landesspital derzeit in vollem Gange.
Diese bisher gelebte Praxis soll in Zukunft ein formelles Erfordernis für den Abschluss eines Spitalvertrages mit dem Land Liechtenstein darstellen. Mit dieser Massnahme kann die Qualität der Liechtensteinischen Vertragsspitäler und somit eine hohe Qualität der stationären Leistungen für liechtensteinische Patienten gewährleistet werden.
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