ikr: Rückführung der Abacha-Gelder
Vaduz (ots/ikr) -
Liechtenstein hat im Juni 2014 die Rückführung der rechtskräftig für verfallen erklärten Vermögenswerte aus dem Umfeld des ehemaligen nigerianischen Präsidenten General Abacha, im Umfang von 167 Mio. Euro, beschlossen und die Gelder via die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) überwiesen. Die Weltbank hatte sich auf Ersuchen der Republik Nigeria, welche sich vorab mit Liechtenstein darauf verständigt hatte, bereit erklärt, die Verwendung der rückgeführten Gelder zu überwachen. Die Anfrage Nigerias war notwendig, da Nigeria im Gegensatz zu Liechtenstein Mitglied der Weltbank ist.
Laut Medienberichten hat die Weltbank Versäumnisse bei der Rückgabe der Potentatengelder aus Liechtenstein eingeräumt: Nigeria habe die Weltbank zwar ersucht, die Rückgabe der Gelder zu beaufsichtigen, doch aufgrund gescheiterter Diskussionen sei die Rückgabe schlussendlich nicht durch die Weltbank überwacht worden.
Die Rückführung der Gelder fand in Übereinstimmung mit der UNO-Konvention gegen Korruption statt, bei der Liechtenstein und Nigeria Vertragsstaaten sind. Liechtenstein ist gemäss dieser Konvention verpflichtet, veruntreute Staatsgelder vorbehaltslos an das Land, aus dem die Gelder stammen, zurück zu geben.
Über den Verlauf der Gespräche zwischen der Weltbank und Nigeria betreffend die Überwachung der Verwendung der Gelder hatte Liechtenstein in der Folge keine weiteren Informationen.
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