ikr: Grundlagen für elektronischen Behördenverkehr verbessert
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 23. Februar 2016 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des E-Government-Gesetzes sowie weiterer Gesetze zuhanden des Landtags verabschiedet.
Mit den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen sollen verschiedene Anpassungen aufgrund technischer oder organisatorischer Erfordernisse vorgenommen werden. Dies betrifft insbesondere Anpassungen im Bereich der Anbringung des elektronische Identitätsausweises (eIDA) sowie der Übertragung von Vollmachten im Vollmachtenregister. Zudem sollen einige Auslegungsfragen geklärt werden. Dies betrifft die Form der elektronischen Kommunikation zwischen Personen und Behörden. Legistisch soll auch klargestellt werden, dass die Authentizitätsprüfung die Willensbekundung der Person bestätigt und somit einer Unterschrift entspricht.
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