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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Vereinfachte Beschäftigtenmeldung startet am 4. April

Vaduz (ots/ikr) -

Am 23. März präsentierte Regierungschef Adrian Hasler gemeinsam mit Amtsleiter-Stellvertreter Christian Brunhart vom Amt für Statistik, Direktor Walter Kaufmann von der Liechtensteinischen AHV-IV-FAK und Amtsleiter Mario Konzett vom Ausländer- und Passamt die vereinfachte Beschäftigtenmeldung. Ab dem 4. April ist für die Meldung von Beschäftigten an die Liechtensteinische Landesverwaltung und an die Liechtensteinische AHV-IV-FAK nur noch eine einzige Meldung erforderlich. "Mit dem neuen Angebot wird die Beschäftigtenmeldung für Arbeitgeber deutlich vereinfacht und effizienter organisiert", so Regierungschef Hasler bei der Medienorientierung.

Im Dienste der Kundenfreundlichkeit

Das Projekt "Neue elektronische Beschäftigtenmeldung" wurde vom Amt für Informatik geleitet. Das Amt für Statistik, das Ausländer- und Passamt sowie die Liechtensteinische AHV waren von Anfang an in der Projektorganisation eingebunden. Die neue elektronische Beschäftigtenmeldung steht allen Unternehmen seit Ende Februar unter www.bm.llv.li zum unverbindlichen Testen zur Verfügung. Am 4. April wird die Nutzung des neuen Systems für alle Meldepflichtigen verbindlich und es stehen verschiedene effiziente Möglichkeiten zur einfachen Meldung der Beschäftigten zur Verfügung.

Abhängig von der verwendeten Softwarelösung im Personalbereich kann zwischen einer komfortablen Web-Eingabemaske, einem Datei-Upload oder sogar einer Direktanbindung via Webdienst gewählt werden.

Neu: eine Meldung für alle Behörden

Bis anhin waren die Unternehmen, Selbstständigerwerbenden, wie auch die Arbeitgeber von Hauspersonal und Hauspflegepersonal, verpflichtet, Veränderungen, welche die Arbeitsverhältnisse ihrer Beschäftigten betrafen, über physische oder elektronische Formulare verschiedenen Stellen zu melden. Hierzu gehörten Neuanstellungen und Austritte, Veränderungen des Beschäftigungsgrades oder Wechsel des Arbeitsortes oder des Wohnortes. Die Meldungen mussten bei der Liechtensteinischen AHV, dem Amt für Statistik und gegebenenfalls auch beim Ausländer- und Passamt eingereicht werden. Neu genügt die eine Meldung über den elektronischen Weg. Die neue Beschäftigtenmeldung ersetzt jedoch nicht die vorgängige Einholung einer entsprechenden ausländerrechtlichen Bewilligung beim Ausländer- und Passamt und die An- und Abmeldung bei der Familienausgleichskasse (FAK).

Die neue elektronische Beschäftigtenmeldung führt zu einer starken Vereinfachung für die Meldepflichtigen. Unternehmen mit einem Lohnbuchhaltungsprogramm, welches ein CSV-Datenfile für die liechtensteinischen Beschäftigtenmeldungen bereitstellt, können den gesamten Personalbestand melden. Unternehmen, die im Laufe des Jahres alle Eintritte und Austritte melden und per 31. Dezember Angaben zu allen ihren Beschäftigten senden (insbesondere auch den aktuellen Beschäftigungsgrad), sind in der Regel von der "Erhebung Beschäftigte per 31. Dezember" ausgenommen.

Die neue kundenfreundliche Anwendung finden Sie unter www.bm.llv.li.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Amt für Statistik
Christian Brunhart, Amtsleiter-Stellvertreter
T +423 236 68 82

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