ikr: Abänderung des Schwerverkehrsabgaberechts
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in der Sitzung vom 5. April 2016 eine Abänderung des Schwerverkehrsabgaberechts verabschiedet.
Die Schweiz und Liechtenstein führten im Jahr 2001 die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ein. Die LSVA ist eine Lenkungsabgabe und wird auf Transportfahrzeuge von mehr als 3.5 Tonnen Gesamtgewicht erhoben und gilt für alle inländischen und ausländischen Fahrzeuge auf dem gesamten öffentlichen Strassennetz der beiden Staaten.
Gestützt auf die Erfahrungen seit der Einführung der LSVA im Jahr 2001 hat der schweizerische Bundesrat unter anderem verfahrenstechnische Anpassungen gutgeheissen. Ausserdem soll der Missbrauch bekämpft und die daraus entstehende Wettbewerbsverzerrung verhindert werden. Eine Erhöhung der Abgabesätze ist nicht vorgesehen. Zu den Änderungen gehören:
- die Möglichkeit, die vergünstigte Verwendung bei Fahrzeugen zu kontrollieren, mit denen ausschliesslich Rohholz, offene Milch oder landwirtschaftliche Nutztiere befördert werden, in dem der Begünstigte sämtliche für die Vergünstigung wesentlichen Unterlagen und Belege (z.B. Lieferscheine, Rechnungen usw.) während fünf Jahren aufzubewahren und diese der Oberzolldirektion auf deren Verlangen hin vorzuweisen hat;
- die Möglichkeit, bei der Berechnung des massgebenden Gewichts Achslastbeschränkungen und dergleichen zu berücksichtigen;
- die Möglichkeit, die Weiterfahrt mit dem Fahrzeug zu verweigern, wenn Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen unterbleiben oder Sicherungsmassnahmen nicht umgesetzt werden.
Liechtenstein ist durch den Vertrag zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft betreffend die LSVA im Fürstentum Liechtenstein und die dazu gehörende Vereinbarung verpflichtet, diese Rechtsänderungen ins nationale Recht zu übernehmen.
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Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Christian Hausmann, Leiter Amt für Volkswirtschaft
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