ikr: Vernehmlassungsbericht der Regierung zum Miet- und Pachtrecht verabschiedet
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 19. Mai 2015 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des 25. Hauptstückes des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (Totalrevision des Miet- und Pachtvertrags) und die Totalrevision des Verfahrens in Bestandstreitigkeiten (Teilrevision der Zivilprozessordnung sowie Abänderung der Exekutionsordnung) genehmigt.
Mit der Regierungsvorlage werden die gesetzlichen Bestimmungen betreffend den Miet- und nichtlandwirtschaftlichen Pachtvertrag neu einer Gesamtrevision nach schweizerischem Vorbild unterzogen. Der Mieterschutz, insbesondere der Kündigungsschutz, soll bei gleichzeitigem Schutz des Eigentums verbessert werden. Sowohl der Schutz vor unzulässigen Mietzinsen als auch der Kündigungsschutz gelten bislang nur für Wohnungsmieter und neu auch für Geschäftsmieter. Andererseits sollen gewisse Bestimmungen österreichischen Ursprungs aus dem Jahre 1811 durch zeitgemässe Bestimmungen ersetzt werden. Im Pachtrecht sollen die meisten Neuerungen des Mietrechts, angepasst an die Besonderheiten des Pachtrechts, übernommen werden. Ebenso soll das in der Zivilprozessordnung geregelte Bestandverfahren aktualisiert werden.
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