Alle Storys
Folgen
Keine Story von Fürstentum Liechtenstein mehr verpassen.

Fürstentum Liechtenstein

ikr: Liechtenstein unterzeichnet Pariser Abkommen über den Klimaschutz

Vaduz (ots/ikr) -

Liechtenstein nahm am 22. April an der internationalen Konferenz zur Unterzeichnung des Pariser Abkommens über den Klimaschutz teil und unterzeichnete zusammen mit mehr als 130 Staaten das Klimaabkommen.

Die Regierung beschloss am 5. April, unter Vorbehalt der Ratifikation, die Unterzeichnung des Pariser Abkommens über den Klimaschutz. Im Rahmen der Unterzeichnungskonferenz am 22. April in New York unterzeichnete UNO-Botschafter Christian Wenaweser das Abkommen für Liechtenstein.

Das Pariser Abkommen wurde am 12. Dezember 2015 von den Vertragsstaaten des UNO-Rahmübereinkommens über Klimaänderungen (UNFCCC) verabschiedet. Liechtenstein wurde dabei von Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer vertreten. Es stellt einen bedeutenden Fortschritt im globalen Kampf gegen den Klimawandel dar. Das Pariser Abkommen soll ab 2020 in Kraft treten und das Kyoto-Protokoll ersetzen. Im Unterschied zum Kyoto-Protokoll ist das Pariser Abkommen nicht mehr lediglich für die Industriestaaten verbindlich, sondern für alle Vertragsstaaten. Die Vertragsstaaten müssen sich bei der Ratifikation des Abkommens nationale Ziele zur Reduktion von Treibhausgasen setzen, die sie dann verbindlich umsetzen. Die Einhaltung dieser Ziele soll regelmässig überprüft werden. Neben der Reduktion von Treibhausgasen beinhaltet das Abkommen Bestimmungen zur Verbesserung der Klimaanpassung, zum Umgang mit Schäden und Verlusten durch den Klimawandel sowie zur finanziellen Unterstützung für Entwicklungsstaaten bei der Umsetzung des Abkommens.

Während das Kyoto-Protokoll noch statische Reduktionsziele enthielt, weist das Pariser Abkommen einen deutlich dynamischeren Charakter auf. Die Staaten sind angehalten, ihre Klimaziele alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf neue und ambitioniertere Ziele einzureichen. Damit soll die globale Klimaerwärmung auf 1.5 bis 2 Grad Celsius begrenzt werden. Ab der zweiten Hälfte des 21. Jahrhunderts soll sodann eine "Dekarbonisierung" stattfinden und schliesslich komplett auf fossile Energieträger verzichtet werden. Wie fast alle Vertragsstaaten der UNFCCC reichte auch Liechtenstein im Jahr 2015 seine geplanten Klimaziele ein. Demnach strebt die Regierung bis zum Jahr 2030 eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 40 Prozent im Vergleich zu 1990 an. Dieses Ziel bewegt sich in einem ähnlichen Rahmen wie die Klimaziele der EU und der Schweiz. Vorbehaltlich einer Ratifikation des Abkommens, soll Liechtenstein dieses Ziel ab 2020 verbindlich umsetzen.

Kontakt:

Ministerium für Äusseres, Bildung und Kultur
Panagiotis Potolidis-Beck , Amt für Auswärtige Angelegenheiten
T +423 236 60 51

Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
  • 22.04.2016 – 15:58

    ikr: Package Meeting mit der EFTA-Überwachungsbehörde

    Vaduz (ots/ikr) - Wie in den vergangenen Jahren bereits erfolgreich praktiziert, fand auch dieses Jahr wieder das so genannte Package Meeting mit der EFTA-Überwachungsbehörde (ESA), dem Kontroll- und Überwachungsorgan des EWR-Abkommens, in Vaduz statt. Am diesjährigen Package Meeting nahmen seitens der ESA deren Präsident und norwegisches Kollegiumsmitglied Sven Erik Svedman, das isländische Kollegiumsmitglied Helga ...

  • 22.04.2016 – 14:10

    ikr: Die Regierung ändert die Tierschutzverordnung ab

    Vaduz (ots/ikr) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 19. April 2016 eine Anpassung der am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Tierschutzverordnung genehmigt. Es handelt sich dabei mehrheitlich um Änderungen zur Harmonisierung der liechtensteinischen Tierschutzbestimmungen mit der jüngsten Revision der schweizerischen Tierschutzgesetzgebung. Im Einzelnen wird genauer bestimmt, wann Lärm, dem ein Tier ausgesetzt ist, ...

  • 21.04.2016 – 16:11

    ikr: Deregulierung des Brandschutzgesetzes

    Vaduz (ots/ikr) - Die Regierung hat anlässlich ihrer Sitzung am 19. April 2016 eine Modernisierung des Brandschutzgesetztes angestossen. Hierzu hat die Regierung ein Basiskonzept beschlossen, welches das übergeordnete Ziel verfolgt, ein Höchstmass an Sicherheit mit einem Minimum an Aufwendungen zu erreichen. Die geplante Totalrevision soll in erster Linie zu Entlastungen der Bauherren, Haus- und Wohnungsbesitzer sowie ...