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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Ausstoss der Treibhausgase deutlich unter dem Referenzwert von 1990

Vaduz (ots/ikr) -

Die Treibhausgasemissionen im Jahr 2014 betrugen 217'000 Tonnen und liegen damit 30'000 Tonnen unter dem Vorjahreswert. Gründe dafür sind insbesondere der durch den warmen Winter geringere Verbrauch an Heizöl und Erdgas sowie ein leichter Rückgang beim Treibstoffverbrauch. Gegenüber dem im Kyoto Protokoll festgelegten Basisjahr 1990 mit 234'000 Tonnen CO2 liegen die Emissionen um gut 7 Prozent tiefer.

Warmer Winter und konstant hohe Verkehrsemissionen

Die Schwankungen der Treibhausgasemissionen in Liechtenstein zeigen, dass die Emissionen stark vom Wetter abhängig sind. So ist der Anstieg der Treibhausgasemissionen im Jahr 2013 gegenüber 2012 durch die hohe Anzahl an Heizgradtagen bedingt, welche den erhöhten Heizöl- und Erdgasverbrauch der Industrie und Haushalte erklären. Die Emissionen des Jahres 2014 liegen um 30'000 Tonnen CO2 tiefer. Die deutliche Abnahme bei den Brennstoffen gegenüber dem Vorjahr ist auf die milderen Temperaturen während der Wintermonate zurückzuführen. Ungeachtet der Entwicklung der Treibstoffpreise und verbrauchsarmer Fahrzeuge bleiben die Treibstoffabsätze in Liechtenstein auf hohem Niveau. Der Verkehrsbereich bietet somit ein grosses Reduktionspotential, welches in den kommenden Jahren verstärkt genutzt werden muss.

Reduktionsziel minus 20 Prozent bis 2020

Im Rahmen des Kyoto-Protokolls hat sich Liechtenstein zu einer Verminderung der Treibhausgasemissionen um 20 Prozent gegenüber dem Referenzjahr 1990 bis zum Jahre 2020 verpflichtet. Dies entspricht im Mittel 16 Prozent während der Jahre 2013-2020 oder einem Emissionsguthaben von rund 196'000 Tonnen CO2 pro Jahr. Die Emissionen lagen in den ersten beiden Jahren 2013-2014 zusammen bei 463'000 Tonnen, d.h. 71'000 Tonnen bzw. 18 Prozent über dem Zielwert.

Weitere Anstrengungen sind notwendig, um die im Emissionshandelsgesetz festgelegten und auch international kommunizierten Ziele bis 2020 zu erreichen. Gemäss Emissionshandelsgesetz haben die Reduktionen in erster Linie durch Massnahmen im Inland zu erfolgen. Die im Jahr 2012 erlassene Energiestrategie 2020 ist ein zentrales Instrument zur Erreichung der klimapolitischen Zielsetzungen mit Massnahmen im Inland. Mit einer effizienten und zielgerichteten Umsetzung von Inlandmassnahmen können im Gegensatz zum Erwerb von ausländischen CO2-Emissionsgutschriften zudem die Wertschöpfung im Inland gestärkt sowie weitere positive Effekte im Bereich Umwelt und Gesundheit erzielt werden.

Kontakt:

Amt für Umwelt
Heike Summer, Abteilung Umweltschutz
T +423 236 61 96

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