ikr: Bericht der Regierung an den Landtag betreffend die Abänderung des Gewässerschutzgesetzes
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 26. April 2016 den Bericht der Regierung an den Landtag betreffend die Abänderung des Gewässerschutzgesetzes verabschiedet.
Gemäss bestehendem Gewässerschutzgesetz müssen Landwirtschaftsbetriebe eine ausgeglichene Nährstoffbilanz ausweisen, um eine Überversorgung des Bodens mit Nährstoffen zu verhindern. Überflüssige Hofdünger müssen bislang durch den Abschluss sogenannter Düngerabnahmeverträge an andere Betriebe oder Düngerverwerter abgegeben werden. Durch die Einführung von HODUFLU, einem internetbasierten Programm des Bundesamtes für Landwirtschaft zur Erfassung von Hofdüngerflüssen zwischen Betrieben, wurde das System vereinfacht und der Abschluss von Düngerabnahmeverträgen hinfällig.
Zusätzlich bedingt die Übernahme verschiedener Richtlinien in Zusammenhang mit der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) ins EWR-Abkommen kleinere Anpassungen des Gewässerschutzgesetzes.
Zudem wurde die Abänderung des Gewässerschutzgesetzes zum Anlass genommen, weitere kleinere Anpassungen des in Liechtenstein rezipierten schweizerischen Gewässerschutzgesetzes zu übernehmen.
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