ikr: Regierung genehmigt Bericht und Antrag über den Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der übrigen Versicherten für das Jahr 2017
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. Mai 2016 den Bericht und Antrag an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein über den Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der übrigen Versicherten für das Jahr 2017 genehmigt.
Beibehaltung des Staatsbeitrages für das Bemessungsjahr 2017 bei CHF 33 Mio.
Entsprechend den gesetzlichen Grundlagen beantragt die Regierung unter Darlegung aller entscheidungsrelevanten Sachverhalte, den Staatsbeitrag an die Kosten der übrigen Versicherten für das Bemessungsjahr 2017 auf CHF 33 Mio. festzulegen. Der Staatsbeitrag wird damit gegenüber 2015 und 2016 unverändert beibehalten.
Erwartete Auswirkungen und flankierende Massnahmen
Der im Vergleich zu 2016 konstante Staatsbeitrag ist im Hinblick auf die Durchschnittsprämie neutral. Alle anderen Einflussgrössen auf die Prämien, vor allem die Kostenentwicklung und die Veränderung von Reserven, bleiben dabei unberücksichtigt. Als Begleitmassnahmen zur Dämpfung der Kostenentwicklung wurde von der Regierung in den beiden vergangenen Jahren eine Reihe von tariflichen Massnahmen verabschiedet ausserdem wird ab 2017 das neue KVG in Kraft treten.
Kontakt:
Ministerium für Gesellschaft
Sandro D'Elia, Generalsekretär
T +423 236 60 10