ikr: Notifikation Spielbankenverordnung
Vaduz (ots/ikr) -
Liechtenstein hat am 16. Juni 2016 der EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) den Entwurf der Abänderung der Spielbankenverordnung notifiziert. Die Notifikation (DTR, draft technical regulation) mit der Nummer DTR 2016/9023 kann auf der TRIS-Datenbank http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/tris/de/ abgerufen werden.
Die Notwendigkeit der Notifikation besteht aufgrund der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften. Ab dem Datum der Notifizierung darf der notifizierende EWR/EFTA-Mitgliedstaat diese technische Vorschrift bis zum Ablauf der mindestens dreimonatigen Stillhaltefrist nicht erlassen.
Das Amt für Volkswirtschaft trifft in der Zwischenzeit die notwendigen Vorbereitungen für das Spielbankenbewilligungsverfahren. Nach der Verabschiedung der Spielbankenverordnung durch die Regierung wird das Amt für Volkswirtschaft auf seiner Internetseite die für das Bewilligungsgesuch notwendigen Formulare und Erläuterungen zur Verfügung stellen.
Kontakt:
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Thomas Gstöhl, Amt für Volkswirtschaft
T +423 236 69 41