ikr: Liechtenstein und Island unterzeichnen Doppelbesteuerungsabkommen
Vaduz (ots/ikr) -
Im Rahmen des EFTA-Ministertreffens in Bern unterzeichnete Regierungsrätin Aurelia Frick am 27. Juni ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Island.
Das DBA orientiert sich am internationalen OECD-Standard und berücksichtigt die im Oktober 2015 veröffentlichten Ergebnisse des BEPS-Projektes der OECD und der G20-Länder.
Das Abkommen regelt die Beseitigung der Doppelbesteuerung und die Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Einkommens- und Vermögenssteuern. Es berücksichtigt die gemeinsame Mitgliedschaft der beiden Länder im EWR und regelt auch klarstellend die abkommensrechtliche Behandlung von Vermögensstrukturen, Investmentfonds, Pensionsfonds und gemeinnützigen Organisationen. Die für Liechtenstein wichtigen Schlüsselthemen konnten erfolgreich verhandelt werden und finden im DBA ihren Niederschlag. Dies umfasst die Gleichbehandlung mit den EU/EWR-Ländern bei Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, eine maximale Quellensteuer bei Portfoliodividenden in Höhe von 15%, keine Quellensteuer bei Konzerndividenden sowie die Reduktion der Quellensteuer bei Zinsen und Lizenzgebühren gegenüber dem isländischen nationalen Recht (derzeit 20% Quellensteuer).
Im Rahmen der Bestimmungen über das Verständigungsverfahren zwischen den beiden Ländern wurde zur Lösung schwieriger Doppelbesteuerungsfälle auch eine Schiedsklausel vereinbart. Der Informationsaustausch ist nach internationalem Standard geregelt, wobei vorgesehen ist, dass der automatische Informationsaustausch über das Instrument der Multilateralen Behördenvereinbarung (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA) abgewickelt werden wird.
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Irene Salvi, Steuerverwaltung,
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