ikr: Grenzüberschreitende Dienstleistungen - Einigung über gemeinsames Vorgehen
Vaduz (ots/ikr) -
Die unterschiedlichen Regelungen im Bereich der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung (GDL) zwischen der Schweiz und Liechtenstein sind seit mehreren Jahren auf der politischen Agenda und stiessen auf zunehmendes Unverständnis bei den betroffenen Dienstleistungserbringern. Zuletzt hat die Wirtschaftskammer Liechtenstein eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche sich für "gleich lange Spiesse" einsetzt.
Seit geraumer Zeit wird an der Herbeiführung einer einheitlichen Handhabung der Systeme auf beiden Seiten gearbeitet. Dabei haben beide Länder angesichts der engen wirtschaftlichen Verflechtung des Arbeitsmarktes ein Interesse, die Gleichbehandlung auf möglichst liberalem Niveau zu erreichen.
Die verschiedenen, derzeit noch bestehenden Ungleichbehandlungen, die nicht nur von Liechtenstein, sondern auch von der Schweiz als nachteilig empfunden werden, lassen sich nur als Bündel von Massnahmen lösen. Dabei einseitig für die Schweizer Betriebe nachteilige Bestimmungen einzuführen und die sie diskriminierenden Bereiche unverändert zu lassen, würde die Schweiz zu Recht beanstanden. Umgekehrt pochen die liechtensteinischen Dienstleistungserbringer auf eine tatsächlich gleichwertige Handhabung der GDL auch in Liechtenstein.
In den letzten Monaten hat sich das in Liechtenstein zuständige Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft intensiv mit der Ausarbeitung eines umfassenden Massnahmenpakets beschäftigt und unter anderem Gespräche auf kantonaler und Bundesebene der Schweiz geführt.
Es hat sich gezeigt, dass im Rahmen der bestehenden rechtlichen Grundlagen und bilateralen Vereinbarungen eine liberale Lösung gefunden werden kann, welche gleiche Bedingungen auf Liechtensteiner wie auch auf Schweizer Seite gewährleisten sollte.
Das zuständige Ministerium arbeitet derzeit gemeinsam mit den Schweizer Behörden an der Umsetzung dieser gemeinsam vereinbarten Lösung, welche zeitnah finalisiert werden soll. Über die Details der Lösung, welche vorderhand für das Verhältnis von Liechtenstein zu den angrenzenden Kantonen gelten soll, wird nach definitivem Abschluss der Gespräche informiert werden.
Kontakt:
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Cornelia Marxer-Broder
T +423 236 61 79