ikr: Schaffung eines Gesetzes über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften (Umsetzung einer EU-Richtlinie) - sowie Abänderung des Urheberrechtsgesetzes
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 12. Juli 2016 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Wahrnehmung von Urheberrechten und den verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaft (Verwertungsgesellschaftengesetz; VGG - Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/26/EU) sowie die Abänderung des Urheberrechtsgesetzes genehmigt.
Die Richtlinie 2014/26/EU erstellt die nötigen Rahmenbedingungen um die Transparenz der Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung zu garantieren, vor allem das Recht auf Information der Rechtsinhaber, dessen Rechte repräsentiert werden, sowie das Recht auf die Auszahlung der angefallenen Vergütungen. Ebenso wird gewährleistet, dass alle Rechtsinhaber von Musikwerken Zugang zu Mehrgebietslizenzen unter diskriminierungsfreien Konditionen haben.
Gemäss den Bestimmungen der Richtlinie erhalten die Rechtsinhaber ein direktes Mitspracherecht bei der Verwaltung ihrer Rechte, werden schneller vergütet und erhalten ein gesetzlich verankertes Anrecht auf die Wahl der für ihre Zwecke am besten geeigneten Verwertungsgesellschaft. Dies soll zu einem besseren Schutz der Interessen der Rechtsinhaber führen und auch zu einer verbesserten Verfügbarkeit kultureller Güter für Konsumenten. Auch werden die neuen Vorschriften die Arbeitsweise der Verwertungsgesellschaften in Europa verändern, z.B. Beispiel durch neue Anforderungen wie eine verbesserte Verwaltung der Repertoires, schnellere Auszahlungen an die Mitglieder, Transparenz bei den Einnahmen aus der Verwertung von Rechten, ein jährlicher Transparenzbericht und zusätzliche spezifische Informationen für die Rechtsinhaber und ihre Geschäftspartner (z. B. andere Verwertungsgesellschaften).
Die Richtlinie soll durch ein neues Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften (Verwertungsgesellschaften-gesetz - VGG) in Liechtenstein umgesetzt werden.
Zusätzlich wird mit dieser Vernehmlassungsvorlage das Urheberrechtsgesetz abgeändert. Das derzeit geltende Urheberrechtsgesetz (LGBl. 1999 Nr.160; URG) rezipiert in weiten Bereichen das schweizerische Urheberrechtsgesetz. Anpassungen wurden bis dato lediglich dort vorgenommen, wo spezifisch liechtensteinische Sonderinteressen zu berücksichtigen waren bzw. wo Liechtenstein zur Übernahme von EU-Recht verpflichtet ist. Mittlerweile wurde das schweizerische Urheberrecht mehrmals revidiert. Mit dieser Vorlage werden notwendige Anpassungen nachvollzogen, wie z.B. zollrechtliche Bestimmungen, um dem Problem von Fälschungen und Piraterie entgegenzutreten aber auch, um den Bedürfnissen der Wirtschaft gerecht zu werden.
Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 30. September 2016. Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei bzw. über deren Homepage (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden.
Kontakt:
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Christian Hausmann, LeiterAmt für Volkswirtschaft
T +423 236 68 80