ikr: Bericht und Antrag zur Regelung der Gemeindepolizei verabschiedet
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gemeindegesetzes und weiterer Gesetze zur Regelung der Gemeindepolizei verabschiedet. Mit der Vorlage soll eine klare und zeitgemässe gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit der Gemeindepolizisten geschaffen werden.
Die Gemeindepolizisten sind ein fester Bestandteil im Organisationsgefüge der Gemeinden und verrichten eine Vielzahl unterschiedlichster Aufgaben. Nach geltender Rechtslage sind jedoch die Befugnisse der Gemeindepolizisten nicht umfassend geregelt, was vermehrt als Defizit empfunden und aus rechtsstaatlicher Sicht als problematisch erachtet wird. Künftig sollen die Aufgaben und Befugnisse der Gemeindepolizisten im Gemeindegesetz klar definiert werden, so dass insbesondere auch die Abgrenzung zur Tätigkeit der Landespolizei ersichtlich ist und das Zusammenwirken der beiden Organe verdeutlicht wird. Im Gesetz verankert werden auch die in der Praxis teilweise bereits bestehenden und bewährten Kooperationen zwischen einzelnen Gemeinden. Ebenso soll es den Gemeinden möglich sein, zu ihrer Unterstützung private Sicherheitsfirmen mit gewissen, nicht polizeilichen Tätigkeiten zu beauftragen.
Mit der Gesetzesvorlage wird auch geregelt, dass die Gemeindepolizisten zum Zwecke der Notwehr und Notwehrhilfe mit einer Schusswaffe ausgestattet werden können, wenn die jeweilige Gemeinde dies zur Aufgabenerfüllung als notwendig erachtet und der Gemeindepolizist die dafür notwendige Zusatzausbildung absolviert hat. Die Regierung folgt damit einem Anliegen der Gemeinden, die sich in der Vernehmlassung mit grosser Mehrheit für die Möglichkeit der Bewaffnung des Gemeindepolizisten ausgesprochen haben.
Der Landtag wird den Bericht und Antrag voraussichtlich in seiner Sitzung Ende September in erster Lesung behandeln.
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