ikr: Bericht und Antrag zur Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts ("Liechtenstein Venture Cooperative")
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 30. August 2016 den Bericht und Antrag zur Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts verabschiedet. Die Regierung schlägt vor, Art. 483 PGR zur Kleinen Genossenschaft um einen Absatz zu erweitern, wonach Kleine Genossenschaften auch zum Zwecke der gemeinsamen Ausarbeitung und Entwicklung einer Innovation oder des Haltens von Beteiligungen zur Verwertung dieser Innovation errichtet werden können. Die Vernehmlassung zu dieser Abänderung ist positiv verlaufen. Es gab durchwegs Zustimmung zum Vorschlag der Regierung.
Zu Stärkung der Innovationsfähigkeit wurde seitens der Regierung das Instrument der "Liechtenstein Venture Cooperative" (LVC) in der Rechtsform der Kleinen Genossenschaft entwickelt. Die Resonanz seitens der Gründerinnen und Gründer ist seit Einführung der LVC sehr positiv. Sie bildet eine einfache, kostengünstige und rechtssichere Plattform für die Kooperation von verschiedenen Personen in den frühen Phasen der Innovation. Mit ihr können Innovatoren direkt zu Beginn des Projekts die Idee in eine professionelle Struktur einbringen, um sie danach in Zusammenarbeit mit Partnern weiterzuentwickeln. Im Erfolgsfall kann die LVC in eine andere, bekanntere Rechtsform wie die Aktiengesellschaft oder GmbH umgewandelt werden.
Die Anwendung der kleinen Genossenschaft für Innovationszwecke ist heute im Rahmen der exemplarischen Aufzählung im Art. 483 bereits möglich Durch die explizite Verankerung von Innovation als Anwendungszweck der kleinen Genossenschaft wird die Sichtbarkeit und Rechtssicherheit verstärkt. Damit die LVC auch für spätere Phasen eingesetzt werden kann, wird vorgeschlagen, dass die kleine Genossenschaft auch zum Zwecke "des Haltens von Beteiligungen zur Verwertung dieser Innovation" verwendet werden kann.
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Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
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