ikr: Internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen Korruption
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer letzten Sitzung den Bericht und Antrag an den Landtag betreffend das Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption und das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen verabschiedet. Die vorgeschlagene Ratifikation des Übereinkommens und des Zusatzprotokolls signalisiert die Bereitschaft Liechtensteins, die internationalen Bemühungen zur Bekämpfung von Korruption weiterhin tatkräftig zu unterstützen.
Korruption verfügt über ein erhebliches Schadenspotenzial. Sie verzerrt den Wettbewerb, behindert die wirtschaftliche Entwicklung und untergräbt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die staatlichen Institutionen. Die Prävention und Bekämpfung von Korruption sind daher seit vielen Jahren eine Priorität der Aktivitäten des Europarats.
Liechtenstein ist seit 2010 Mitglied der Staatengruppe des Europarats gegen Korruption (GRECO) und beteiligt sich an den Evaluationen der Situation in den einzelnen Mitgliedsländern in Bezug auf die Verhütung und Bekämpfung von Korruption.
Das Strafrechtsübereinkommen des Europarats geht im Vergleich zu anderen Anti-Korruptions-Konventionen weiter: Während sich das Übereinkommen der OECD von 1997 auf das Thema der aktiven Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr beschränkt, enthält das Strafrechtsübereinkommen generelle Mindestanforderungen an die strafrechtliche Bekämpfung der verschiedenen Formen von Amtsträger- und Privatbestechung. Im Gegensatz zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption wiederum sind beim Europarats-Übereinkommen alle Bestimmungen zwingend ausgestaltet. Das Zusatzprotokoll erstreckt die Reichweite des Übereinkommens auf Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter, d.h. Personen, die aufgrund einer Schiedsvereinbarung dazu berufen sind, eine rechtlich bindende Entscheidung in einer ihr von den Parteien der Schiedsvereinbarung vorgelegten Streitigkeit zu fällen, sowie auf Schöffen.
Mit der Verabschiedung der Revision des liechtensteinischen Korruptionsstrafrechts im März dieses Jahres wurde die innerstaatliche Grundlage für die Ratifikation des Übereinkommens, einschliesslich des Zusatzprotokolls, geschaffen. Mit der Ratifikation kann Liechtenstein ein deutliches Zeichen im Rahmen seines internationalen Engagements zur Bekämpfung von Korruption setzen. Gleichzeitig trägt die Verringerung von Korruption in europäischen Ländern zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die liechtensteinische Aussenwirtschaft bei.
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