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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung beschliesst Totalrevision der Störfallverordnung

Vaduz (ots/ikr) -

In ihrer Sitzung vom 6. September hat die Regierung die Totalrevision der Störfallverordnung beschlossen. Die Störfallverordnung war seit dem 26. Mai 1998 in Kraft und wurde bereits am 7. September 2006 abgeändert. Aufgrund neuer Rahmenbedingungen war eine Totalrevision erforderlich. Mit der Revision wird die Störfallverordnung an das weltweit geltende Chemikalienklassierungssystem ("Globally Harmonized System", GHS) angepasst und die Umsetzung Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates (EWR-Rechtssammlung: Anh. XX - 23.01) erreicht. Zudem wird die die Abänderung der Schweizerischen Störfallverordnung, SR 814.012, welche am 1. Juni 2015 in Kraft getreten ist, nachvollzogen.

Schutz von Mensch, Tier und Umwelt

Durch die Störfallgesetzgebung soll schweren Schädigungen, die beim Umgang mit gefährlichen Stoffen, Organismen oder Sonderabfällen sowie bei Verkehrswegen und Rohrleitungsanlagen im Falle eines Unfalls entstehen können, vorgebeugt werden. Bei störfallrelevanten Anlagen oder Stoffen, Organismen und Sonderabfällen müssen besondere Schutzvorkehrungen getroffen werden, um das Risiko von Katastrophen mit unabsehbaren Folgen für Mensch, Tier und Umwelt möglichst gering zu halten. Die Schweizerischen Rechtsvorschriften bezüglich des Schutzes vor Störfällen dienen seit jeher als Rezeptionsvorlage für die Liechtensteinische Störfallgesetzgebung. An dieser Grundorientierung soll auch weiterhin festgehalten werden, damit im Vollzug auf die fachliche Expertise und die Vollzugshilfen der Schweiz zurückgegriffen werden kann. Die Neuerungen der totalrevidierten Störfallverordnung stellen für die bestehenden und zukünftigen störfallrelevanten Liechtensteinischen Betriebe, Verkehrswege und Rohrleitungsanlagen keine Erschwernisse, sondern eine Erleichterung dar, da weniger Pläne erstellt, eingereicht und regelmässig überprüft werden müssen und die Berichte inhaltlich kürzer ausfallen.

Kontakt:

Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Stephan Jäger
T +423 236 67 83

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