ikr: Regierung genehmigt Bericht und Antrag zum dritten Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat am 4. Oktober den Bericht und Antrag zur Ratifikation des dritten Fakultativprotokolls zur UNO-Kinderrechtskonvention zuhanden des Landtags verabschiedet. Das Fakultativprotokoll hat das Ziel, die Kinderrechte durch die Einführung eines Mitteilungsverfahrens zu stärken.
Die geplante Ratifikation des dritten Fakultativprotokolls zur UNO-Kinderrechtskonvention schafft kein neues materielles Recht. Vielmehr sieht es die Möglichkeit vor, dass der Kinderrechtsausschuss der UNO angebliche Verletzungen der Kinderrechtskonvention durch ein Mitgliedsland untersuchen und Auffassungen und Empfehlungen dazu verabschieden kann. Diese sind rechtlich nicht bindend, haben aber faktisch eine hohe Legitimität.
Die Ratifikation des Fakultativprotokolls durch Liechtenstein bedingt eine Abänderung des Staatsgerichtshofgesetzes: Die Liste der internationalen Abkommen, die ein Individualbeschwerderecht beinhalten, muss um die UNO-Kinderrechtskonvention ergänzt werden. Dadurch können die in der Kinderrechtskonvention und ihren ersten beiden Fakultativprotokollen festgelegten Rechte - soweit justiziabel - künftig letztinstanzlich vor dem Staatsgerichtshof eingeklagt werden. Die Stellungnahmen im Rahmen der Vernehmlassung zu dieser Gesetzesänderung sind durchweg positiv ausgefallen.
Liechtenstein hat das Fakultativprotokoll 2012 unterzeichnet. Die Ratifikation des Fakultativprotokolls durch Liechtenstein stärkt das hohe Niveau der Kinderrechte im Inland durch die Schaffung einer zusätzlichen Anlaufstelle auf internationaler Ebene. Die Ratifikation bedeutet damit auch ein positives Signal für Liechtensteins internationales Engagement zur Stärkung der Kinderrechte.
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Domenik Wanger, Mitarbeiter der Regierung
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