ikr: Regierung verabschiedet Bericht und Antrag zum Übereinkommen von Minamata über Quecksilber
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 25. Oktober 2016 den Bericht und Antrag an den Landtag betreffend das Übereinkommen von Minamata über Quecksilber verabschiedet.
Mit dem Übereinkommen von Minamata werden erstmals auf globaler Ebene völkerrechtlich verbindliche Regeln für den Umgang mit und die Verwendung von Quecksilber festgelegt. Der Einsatz von Quecksilber im Wirtschafts- und Stoffkreislauf stellt seit vielen Jahren ein globales Umwelt- und Gesundheitsrisiko dar. Noch immer werden Quecksilber und seine Verbindungen weltweit verwendet. Ein unsachgemässer Umgang mit Quecksilber kann zu schwerwiegenden Auswirkungen auf Mensch und Umwelt führen. In Liechtenstein gibt es dank griffiger nationaler Vorschriften zwar keine nennenswerten Quecksilberemissionen mehr. Quecksilberverbindungen verbreiten sich jedoch weltweit über Luft, das Wasser, die Nahrungskette, Abfälle sowie verschiedene Produkte. Nationalstaaten allein können deshalb die Gefahren von Quecksilber nicht wirkungsvoll bekämpfen, weshalb ein globales Abkommen zum Umgang mit Quecksilber von grosser Bedeutung ist. Mit dem Übereinkommen können die gefährlichen Auswirkungen von Quecksilber und dessen Verbindungen effizient bekämpft werden.
In Liechtenstein benötigen derzeit zwei Unternehmen zur Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit Quecksilber. Diese können ihre mit Quecksilber versetzten Produkte weiterhin auch herstellen und vertreiben. Darüber hinaus wird ihnen die Einfuhr des für ihre Produkte benötigten Quecksilbers erleichtert, wenn Liechtenstein Vertragspartei des Übereinkommens ist. Im Gegensatz zu Vertragsparteien wird der Handel mit Quecksilber für Nichtvertragsparteien künftig erschwert. Eine Ratifikation des Übereinkommens ist daher auch im Interesse der betroffenen Unternehmen.
In Liechtenstein sind keine gesetzlichen Anpassungen für die Umsetzung des Übereinkommens erforderlich. Der Import und Export von Quecksilber fällt unter den Zollvertrag mit der Schweiz. Ausserdem ist der Umgang mit Quecksilber in der EU binnemarktrelevant. Deshalb richtet sich der Umgang mit Quecksilber in Liechtenstein bereits heute nach der Gesetzgebung der Schweiz und der EU. Sollten die Schweiz bzw. die EU regulatorische Massnahmen zur Umsetzung des Übereinkommens ergreifen, so werden diese über den Zollvertrag bzw. das EWR-Abkommen in Liechtenstein Anwendung finden.
Mit dem Beitritt leistet Liechtenstein einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des globalen Umweltschutzes.
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Panagiotis Potolidis-Beck, Amt für Auswärtige Angelegenheiten
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