ikr: Regierung setzt Zeichen gegen die Zerstörung von Kulturgut
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 25. Oktober 2016 den Bericht und Antrag an den Landtag betreffend das Zweite Protokoll vom 26. März 1999 zur Haager Konvention von 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten verabschiedet.
Mit dem Beitritt bestärkt Liechtenstein seine Zusammenarbeit und Solidarität mit der internationalen Staatengemeinschaft im Bereich des Kulturgüterschutzes. Er ist eine Folge aus dem neuen Kulturgütergesetz, welches diesen Sommer vom Landtag verabschiedet und am 1. Januar 2017 in Kraft tritt. Damit wurden in Liechtenstein die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen und Massnahmen zur Sicherung von Kulturgut auch in Friedenszeiten eingeführt.
Im Zentrum des Zweiten Protokolls steht die Stärkung des internationalen Schutzes von Kulturgütern. Die systematische Zerstörung von Kulturgut in bewaffneten Konflikten, mit dem Ziel der Zerstörung des kulturellen Erbes einer Ethnie, wurde in den letzten Jahrzehnten vermehrt als Methode der Kriegsführung angewandt. Unter der Leitung der UNESCO wurde daher der Schutz von Kulturgut in bewaffneten Konflikten weiterentwickelt. Das 1999 verabschiedete Zweite Protokoll zur Haager Konvention von 1954 enthält wichtige Neuerungen im Bereich des Kulturgüterschutzes. So sind sämtliche Bestimmungen des Zweiten Protokolls auf nicht internationale bewaffnete Konflikte anwendbar. Ausserdem wurden Präventivmassnahmen in Friedenszeiten zum Schutz von Kulturgut eingeführt.
Nachdem in Liechtenstein die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen wurden, hat der Beitritt keine personellen, finanziellen oder organisatorischen Auswirkungen.
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