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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes und weiterer Gesetze

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 28. Oktober 2016 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes und weiterer Gesetze verabschiedet.

Mit den im Bericht und Antrag vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen sollen insbesondere die Regelungen der sogenannten 4. EU-Geldwäscherei-Richtlinie in nationales Recht übernommen werden. Die Revision der EU-Geldwäscherei-Richtlinie erfolgte aufgrund der im Jahr 2012 überarbeiteten Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Weiters setzt die Vorlage die Empfehlungen des Internationalen Währungsfonds infolge der letzten Länderprüfung Liechtensteins und eine Anpassung an die Verordnung (EU) 2015/847 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers um.

Die 4. EU-Geldwäscherei-Richtlinie sieht einen Ausbau des risikobasierten Ansatzes bei der Anwendung der Sorgfaltspflichten und damit verbunden die Verpflichtung zur Durchführung einer nationalen Risikoanalyse vor. Ferner müssen die bestehenden Sorgfaltspflichtregeln betreffend politisch exponierte Personen (PEPs) auch auf Inhaber wichtiger öffentlicher Ämter im Inland und in internationalen Organisationen ausgedehnt werden. Ausserdem sieht die Geldwäscherei-Richtlinie schärfere Sanktionen bei Verletzung von Sorgfaltspflichten vor.

Neben diesen Richtlinienvorgaben sollen die Vorgaben der Geldtransferverordnung, gemäss derer künftig auch Informationen zum Begünstigten des Geldtransfers beigefügt werden müssen, umgesetzt werden.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09

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