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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Liechtenstein unterzeichnet Europaratskonvention gegen Gewalt an Frauen

Vaduz (ots/ikr) -

Der liechtensteinische Botschafter beim Europarat in Strassburg, Daniel Ospelt, hat am 10. November 2016 die Europaratskonvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, unterzeichnet.

Die Istanbul-Konvention ist das europaweit erste bindende Rechtsinstrument mit dem Ziel, vor allem Frauen und Mädchen vor jeglicher Form von Gewalt und insbesondere häuslicher Gewalt zu schützen. Mit der Unterzeichnung des Abkommens, welche die Regierung am 5. Oktober beschlossen hat, setzt Liechtenstein international ein klares Zeichen dafür, dass es dieses Ziel unterstützt. Aussenministerin Aurelia Frick zeigte sich erfreut über die Unterzeichnung: "Nicht nur als Aussenministerin, sondern vor allem als Liechtensteinerin freue ich mich persönlich darüber, dass unser Land ein eindeutiges Signal gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt abgibt - Phänomene, die leider auch hierzulande verbreitet sind".

Schwerpunkte der Istanbul-Konvention sind die Prävention von Gewalt an Frauen, der Schutz von Opfern sowie die konsequente Verfolgung von Straftaten im Sinne der Konvention. Eine im März von der Regierung einberufene Arbeitsgruppe unter Mitwirkung verschiedener Amtsstellen hat die liechtensteinische Rechtslage und Praxis auf die Anforderungen der Istanbul-Konvention hin überprüft. Sie ist in ihrem abschliessenden Bericht zum Schluss gekommen, dass Liechtenstein die Vorgaben der Konvention im Wesentlichen erfüllt.

Gemäss der liechtensteinischen Praxis werden internationale Abkommen erst dann ratifiziert, wenn die inländischen Bestimmungen den Anforderungen voll entsprechen. Bei einer allfälligen Ratifikation der der Istanbul-Konvention müsste zu den Bestimmungen bezüglich Aufenthaltsstatus von Opfern ein Vorbehalt angebracht werden. Zudem gibt es in den Bereichen Gerichtsbarkeit, Strafschärfungsgründe und in den Strafbestimmungen zu Zwangsheirat marginale Lücken, die voraussichtlich durch den Nachvollzug von Teilen des österreichischen Strafrechtsänderungsgesetzes geschlossen werden.

Kontakt:

Ministerium für Äusseres, Bildung und Kultur
Martin Hasler, Amt für Auswärtige Angelegenheiten
T +423 236 74 76

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