ikr: Neue Grundbuchverordnung (GBV) ab dem 1. Januar 2017
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 29. November 2016 die neue Grundbuchverordnung (GBV) beschlossen. Am 1. Januar 2017 tritt das vom Landtag am 31. August 2016 beschlossene teilrevidierte Sachenrecht in Kraft. Aufgrund dieser Teilrevision des Sachenrechts war auch die Grundbuchverordnung entsprechend anzupassen.
Weite Teile der bisherigen Grundbuchverordnung können in die neue Grundbuchverordnung übernommen werden. Die Änderungen sind im Wesentlichen aufgrund der Änderungen im Sachenrecht erforderlich. Dies betrifft insbesondere notwendige Änderungen aufgrund der Einführung des Register-Schuldbriefes (papierloser Schuldbrief), die teilweise neuen Regelungen im Zusammenhang mit dem Bauhandwerkerpfandrecht sowie die Bestimmungen über den Datenzugriff Dritter.
Zudem enthält die neue Grundbuchverordnung detaillierte Verfahrensbestimmungen für den elektronischen Geschäftsverkehr sowie Bestimmungen über die Zugriffsberechtigungen auf Grundbuchdaten, das Verfahren im Zusammenhang mit der elektronischen Auskunft und Einsichtnahme ins Grundbuch und insgesamt über die Erstellung von elektronischen Auszügen und Papierauszügen aus dem EDV-Grundbuch.
Ab dem 1. Januar 2017 finden sich auf der Homepage des Amtes für Justiz weitere Informationen zum neuen Sachenrecht und zur neuen Grundbuchverordnung.
Kontakt:
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Bernd Hammermann, Leiter Amt für Justiz
T +423 236 62 00