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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung verabschiedet Verordnungsabänderung zum neuen Verfahrenshilferecht

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 13. Dezember 2016 eine Verordnungsabänderung betreffend das neue Verfahrenshilferecht verabschiedet. Die Verordnung wird am 1. Januar 2017 in Kraft treten.

In der Landtagssitzung vom 28. September 2016 wurde der zweite und letzte Teil der Reform des Verfahrenshilferechts in zweiter und abschliessender Lesung behandelt. Die Reform tritt ebenfalls mit 1. Januar 2017 in Kraft. Nach dem ersten Teil der Reform, mit welchem die Verfahrenshilfe für juristische Personen und ein reduzierter Tarif in Verfahrenshilfeangelegenheiten eingeführt wurden, werden mit dem zweiten Teil der Revision weitere Verfahrensbestimmungen angepasst. Diese Anpassungen sollen dazu führen, dass die Kosten weiter eingedämmt bzw. keine weitere Kostensteigerung im Verfahrenshilfebereich eintritt.

Aufgrund dieser Reform galt es nunmehr auch die dazugehörige Verordnung (= Verordnung vom 5. Juli 1994 über den schriftlichen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe und über das Vermögensbekenntnis zur Erlangung der Verfahrenshilfe) zu überarbeiten und dabei insbesondere das von der Regierung herausgegebene Formblatt zur Erlangung der Verfahrenshilfe auf den Stand der letzten Gesetzesreform zu bringen.

Im Anhang der Verordnung befindet sich das nunmehr völlig überarbeitete Formblatt, welches detaillierter und aussagekräftiger formuliert wurde und für alle Verfahrenshilfeanträge als Vorlage dienen soll. Das neue Formblatt wird künftig als Online-Formular über die Homepage www.gerichte.li abrufbar sein.

"Die Überarbeitung der Verordnung und dabei insbesondere des dazugehörigen Formblatts ist als letzter Schritt der Verfahrenshilfereform zu sehen. Dadurch, dass das gänzlich überarbeitete Formblatt über den Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe und das Vermögensbekenntnis einfach online heruntergeladen werden kann, wird der Zugang zum Recht für den Bürger erleichtert und sorgt zudem für Rechtssicherheit." teilte Regierungschef-Stellvertreter und Justizminister Thomas Zwiefelhofer im Rahmen der Verabschiedung der Verordnung mit.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Bernd Hammermann, Leiter Amt für Justiz
T +423 236 62 00

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