ikr: UNO-Generalversammlung verabschiedet liechtensteinische Syrien-Resolution
Vaduz (ots)
Die UNO-Generalversammlung hat eine von Liechtenstein erarbeitete Resolution zur Ermittlung über Kriegsverbrechen in Syrien mit 105 Stimmen angenommen.
Die verheerende Situation in Syrien, die massiven Verletzungen des humanitären Völkerrechts insbesondere in Aleppo, und die mehrfache Blockierung von Entscheiden im UNO-Sicherheitsrat haben dazu geführt, dass sich immer mehr Stimmen für eine Initiativen zu Syrien in der UNO-Generalversammlung aussprachen. Liechtenstein übernahm die Themenführerschaft zur strafrechtlichen Verantwortung und erarbeitete zusammen mit gleichgesinnten Delegationen den Vorschlag für einen Untersuchungsmechanismus, der in den kommenden Monaten geschaffen wird.
Botschafter Christian Wenaweser hatte am 9. Dezember zum ersten Mal die liechtensteinische Initiative für eine Resolution zur Bekämpfung der Straflosigkeit in Syrien vorgestellt. Mit deren Verabschiedung am gestrigen Tag wird innerhalb der UNO ein unabhängiger Untersuchungsmechanismus geschaffen, der Beweise für mögliche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sammelt. Konkret sollen Dokumente und Beweismaterial mit Hinweisen auf Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Genozid gesammelt, konsolidiert, aufbewahrt und analysiert werden. Diese sollen dereinst an ein Gericht oder ein Tribunal übergeben werden können, welches dann Anklage erheben kann.
Der liechtensteinische Entwurf, der schlussendlich zusammen mit 58 Staaten - darunter die Schweiz, Österreich, Deutschland, Frankreich, Grossbritannien und Kanada - zur Abstimmung vorgelegt wurde, ist in der Nacht auf Donnerstag in New York mit 105 Stimmen angenommen worden. Nur 15 Staaten stimmten gegen den Vorschlag. Dieses Ergebnis ist ein grosser Erfolg, weil die UNO-Staaten sich damit zum ersten Mal in ihrer Geschichte auf eine solche Einrichtung einigen konnten. Ebenso handelt es sich bei dieser Initiative um den ersten konkreten Schritt in Richtung strafrechtliche Verantwortlichkeit für die Verbrechen in Syrien.
Die Verabschiedung dieser Resolution ist nicht nur ein Erfolg für Liechtenstein, sondern für die gesamte Staatengemeinschaft und die Diplomatie. Nachdem es nicht gelungen ist, die Verübung von Kriegsverbrechen in Syrien zu verhindern, soll diese Resolution den Weg dafür ebnen, dass die Verantwortlichen für schwerste Verbrechen gegen das Völkerrecht zur Rechenschaft gezogen werden können.
Die Stärkung des Völkerrechts im Allgemeinen und der strafrechtlichen Verantwortlichkeit im Besonderen ist eine Priorität der liechtensteinischen Aussenpolitik, die sich auch in der Unterstützung für den Internationalen Strafgerichtshof (ICC) widerspiegelt. Hintergrund dieses Engagements ist das Bewusstsein, dass grobe Verstösse gegen Menschenrechte und Humanitäres Völkerrecht alle Staaten betreffen. Die Flüchtlingskrise als Ergebnis des syrischen Bürgerkriegs zeigt eindrücklich, welche Auswirkungen Konflikte in anderen Weltregionen auch auf Europa haben können.
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