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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Vernehmlassungsbericht betreffend die Schaffung eines ÖREB-Katasters verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 18. Januar 2017 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Schaffung des Gesetzes über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) sowie die Abänderung des Gesetzes über die Amtliche Vermessung und des Sachenrechts verabschiedet.

Mit der Vernehmlassungsvorlage soll ein ÖREB-Kataster eingeführt werden. Zu den wichtigsten ÖREB gehören zum Beispiel die Nutzungsplanung, Waldgrenzen, Baulinien, Lärmempfindlichkeitsstufen oder Gewässerschutzzonen. Die für den Kataster vorgesehenen ÖREB sollen für jedes Grundstück übersichtlich dargestellt werden. Die Vorlage sieht vor, dass der Auszug zu einem Grundstück für jede ÖREB eine Plandarstellung mit Legende und die damit verbundenen Dokumente wie Gesetze und Verordnungen, Regierungsbeschlüsse, Verfügungen oder zusätzliche Unterlagen enthält.

Es ist geplant, dass Auszüge über das Internet von jedermann gratis abgerufen werden können. Gegen Entrichtung einer Gebühr sollen die Auszüge auch in beglaubigter Form erhältlich sein. Durch den internetbasierten, zentralen Zugriff auf die entfällt der Ämterrundlauf. "Von der Einführung des Katasters profitieren nicht nur die Grundstückseigentümer, sondern auch Immobilienfachleute, Architekten und Ingenieure sowie die öffentliche Verwaltung", freut sich die zuständige Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer über den Fortschritt. Die Rechts- und Investitionssicherheit wird dadurch erhöht und Behördenverfahren werden vereinfacht.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 17. April 2017.

Kontakt:

Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Johann Wucherer
T +423 236 64 71

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