ikr: Allgemeinverbindlicherklärung der Lohn- und Protokollvereinbarung für das Metallgewerbe
Vaduz (ots/ikr) -
Nachdem die Vernehmlassung ohne Einwände geblieben ist, erklärte die Regierung in der Sitzung vom 14. März 2017 die Lohn- und Protokollvereinbarung zum Gesamtarbeitsvertrag für das Metallgewerbe für allgemeinverbindlich. Die entsprechende Verordnung tritt am 1. April 2017 in Kraft.
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