ikr: Kulturgütergesetz gegen illegale Raubgrabungen
Vaduz (ots/ikr) -
Das archäologische Kulturgut ist in Gefahr. Auch auf Fundstellen in Liechtenstein gibt es Spuren illegaler Raubgrabungen. Nicht nur das unbefugte Verwenden von technischen Hilfsmitteln jeder Art zum Absuchen des Untergrunds nach archäologischen Kulturgütern ist strafbar.
Am 1. Januar 2017 ist in Liechtenstein das Gesetz über den Schutz, die Erhaltung und die Pflege von Kulturgütern (Kulturgütergesetz/KGG; LGBl., Jg. 2016, Nr. 270) in Kraft getreten. Es untersagt das unbefugte Verwenden technischer Hilfsmittel jeglicher Art zum Suchen nach archäologischen Kulturgütern. Wer sich also mit einem Metallsuchgerät sowie mit Schaufeln, Hacken und diversen Kleingeräten als Schatzsucher auf den archäologischen Raubzug begibt, macht sich strafbar. Ausserdem verstösst gegen gesetzliche Bestimmungen, wer ohne Genehmigung mit dem Graben nach archäologischen Objekten beginnt, solche an sich nimmt, einen Fund nicht umgehend dem zuständigen Amt meldet und diesen unter Umständen sogar ausser Landes schafft.
Meistens werden illegale Ausgrabungen auf markanten Hügelkuppen, an Waldrändern und in Waldgebieten vorgenommen. Sehr oft handelt es sich dabei um bereits bekannte archäologische Plätze oder um deren Umgebung. Die Landespolizei kontrolliert besonders gefährdete Fundstellen regelmässig. Sie nimmt Hinweise, die auf eine illegale Grabungstätigkeit schliessen lassen, unter Tel. +423 236 71 11 entgegen.
Kontakt:
Amt für Kultur
Hansjörg Frick, Archäologie
T +423 236 75 31