ikr: Revision der Naturgefahrenkarten des Unterlandes und Planken genehmigt
Vaduz (ots/ikr) -
Vor knapp 20 Jahren hat Liechtenstein erstmals eine landesweite Naturgefahrenkarte entwickelt. Diese dient als Grundlage für das Naturgefahrenmanagement im Sinne von Investitions- und Raumplanung. Die erste Version der Karte wurde in den Jahren von 1997 bis 2001 erarbeitet. Gefahrenkarten weisen aufgrund natürlich (Ereignisse) und technisch (Schutzbauten) bedingter Systemänderungen den Charakter einer rollenden Planung auf. Zudem generiert der Fortschritt in Wissenschaft und Technik fortlaufend neue Erkenntnisse und Modelle, auf Grundlage derer sich eine periodische Neubeurteilung der Naturgefahrensituation aufdrängt. Bereits bei der Ersterstellung der ersten landesweiten Naturgefahrenkarte wurde deshalb eine neuerliche Überprüfung nach spätestens 15 Jahren in Aussicht gestellt. Nachdem Ende 2015 die revidierten Gefahrenkarten für Triesen und Triesenberg in Kraft getreten sind, hat die Regierung nun die überarbeiteten Naturgefahrenkarten der Unterländer Gemeinden sowie Planken genehmigt. Auch künftig bilden die Gefahrenkarten im Sinne des Naturgefahrenmanagements eine wesentliche Grundlage bei der Planung von baulichen Schutzmassnahmen, wie auch in der Raumplanung, in der sie sich als Grundgrösse etabliert haben. Andererseits sind die Gefahrenkarten zwischenzeitlich im Bereich Notfallplanung und Ereignisbewältigung eine wesentliche Grundlage für die Einsatz- und Rettungskräfte im Ernstfall.
Resultate
Dank den umfangreichen Rüfeverbauungen konnten im Verlaufe der letzten Jahre einzelne, der in der ursprünglichen Karte ausgewiesenen Schutzdefizite, beseitigt werden. Andererseits wird in der Gefahrenkarte für den Prozess 'Wasser' erstmals auch die Gefährdung der Talgewässer, wie der Esche, ausgewiesen. Die zwischenzeitlich verfügbaren Vermessungsresultate sowie die bei Starkniederschlagsereignissen aufgetretenen Rutschungen ermöglichten eine detailliertere Kartierung dieses Prozesses. Die heute vorhandenen Simulationsmodelle zeigen, dass der Prozess 'Sturz' hinsichtlich seiner Intensität ursprünglich unterschätzt wurde. In Einzelfällen führen diese Erkenntnisse zu einer sensibleren Beurteilung der durch Steinschlag gefährdeten Gebiete.
Umsetzung
Als objektive Darstellung der Gefahrenprozesse Rutschung, Wasser, Lawinen und Sturz ist die Naturgefahrenkarte für die Landes- und Gemeindebehörden mit der Genehmigung durch die Regierung verbindlich und ist bei allen raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Des Weiteren werden die Gefahrenkarten nun den Gemeinden zur Umsetzung in die Ortsplanung übergeben.
Für die Öffentlichkeit sind die revidierten Gefahrenkarten ab sofort auf dem Geodatenportal der Liechtensteinischen Landesverwaltung aufgeschaltet:
http://geodaten.llv.li/geoportal/naturgefahren.html.
Kontakt:
Ministerium für Inneres, Bildung und Umwelt
Emanuel Banzer, Leiter Amt für Bevölkerungsschutz
T +423 236 68 56