ikr: Medienmitteilung des Richterauswahlgremiums: Ausschreibung sämtlicher nicht vollamtlicher Richterstellen in Liechtenstein
Vaduz (ots/ikr) -
Nach dem Richterbestellungsgesetz sind vollamtliche Richterstellen (die Richter des Landgerichts sowie die Senatspräsidenten und zwei Beisitzer des Obergerichts) in jedem Fall öffentlich auszuschreiben. Die Ausschreibung nicht vollamtlicher Richterstellen ist hingegen gesetzlich nicht zwingend vorgesehen. Dasselbe gilt für Ad-hoc-Richterstellen, die ein Gericht, das in seiner Funktion wesentlich beeinträchtigt, auf Antrag des zuständigen Gerichtspräsidenten befristet auf Zeit oder zur Erledigung eines einzelnen oder mehrerer Geschäfte beantragen kann. Die Bestellung von Ad-hoc-Richtern erfolgt zur Vermeidung eines Stillstands der Rechtspflege ausschliesslich in den vom Gesetz dafür bestimmten Ausnahmefällen.
Das Richterauswahlgremium ist seit seinem Bestehen jedoch sukzessive dazu übergegangen, nicht nur vollamtliche, sondern alle mit einer Ernennung auf eine bestimmte Stelle verbundenen Richterposten einschliesslich der Stellen von Laienrichtern auszuschreiben. Mit den heutigen Ausschreibungen zur Interessenbekundung an Ad-hoc-Richterstellen sowohl bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Landgericht, Obergericht und Oberster Gerichtshof) als auch bei der Gerichtsbarkeit öffentlichen Rechts (Staatsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof) erfolgt eine öffentliche Ausschreibung für sämtliche Richterstellen in Liechtenstein. Dadurch soll auch bei Ad-hoc-Richtern künftig gewährleistet sein, dass ihre Bestellung aus der Liste in allen Fällen in ebenso transparenter Weise wie bei der öffentlichen Ausschreibung von ernannten Richtern erfolgen kann. Mit diesem Schritt wird auch den Erfordernissen europäischer Standards, welcher die Richterbestellung objektiv nach der Qualifikation der Bewerber und auf transparente Weise zum Ziel hat, Rechnung getragen.
Für die Beschlussfassung über Vorschläge an den Landtag zur Bestellung von Ad-hoc-Richtern erstellt das Richterauswahlgremium eine Liste. Die Auswahl daraus erfolgt prinzipiell in alphabetischer Reihenfolge des Familiennamens der darin aufgenommenen Personen. In besonders gelagerten Fällen kann wegen der Art sowie des Umfangs eines Verfahrens von der Bestellung in alphabetischer Reihenfolge der Liste abgegangen werden. Dabei sind sachliche und objektive Gründe zu berücksichtigen, welche die fachliche Qualifikation der Kandidaten und die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Gerichts nicht berühren sowie das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf den ordentlichen Richter nicht verletzen. Das Richterauswahlgremium erachtet für solche, vorwiegend bei den ordentlichen Gerichten gelegenen Fälle Personen mit hoher professioneller Erfahrung in der Führung und Entscheidung von Gerichtsverfahren als besonders qualifiziert.
Durch die Ausschreibungen zur Interessenbekundung an Ad-hoc-Richterstellen sollen jene qualifizierten Kandidaten in die Liste aufgenommen werden, die Interesse daran haben und sich als für die Führung komplexer und/oder umfangreicher Verfahren besonders geeignet erachten. Auch Personen, die bereits in der Vergangenheit ihr Interesse bekundet haben, werden eingeladen, erneut eine Interessenbekundung einzureichen.
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Ivana Ritter
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