ikr: Ein Jahr noch zur Vorbereitung der Datenschutzgrundverordnung
Vaduz (ots/ikr) -
Am 25. Mai 2016 ist das neue europäische Datenschutzrecht, die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), in Kraft getreten. Sie wird in einem Jahr gelten. Am 25. Mai 2017 ist damit Halbzeit in der Vorbereitungsphase auf das neue Recht.
Selbst wenn manche Grundstrukturen des Datenschutzrechts unverändert geblieben sind, bringt das neue Recht gewaltige Änderungen für alle, die mit personenbezogenen Daten umgehen.
Insbesondere die Anforderungen an die Transparenz und Nachweisbarkeit der gesetzeskonformen Datenverarbeitung sind gestiegen und stellen viele Unternehmen vor gewaltige Herausforderungen. Das neue Recht führt auch zu einer deutlichen Stärkung der Rechte der betroffenen Personen. Diese haben nach der DSGVO klar geregelte Ansprüche z.B. auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Übertragbarkeit ihrer Daten oder Widerspruch zu einer Verarbeitung, denen die Unternehmen gerecht werden müssen.
Auch auf die Datenschutzbehörden kommen neue Aufgaben in ganz erheblichem Umfang zu, auf die sie sich vorbereiten müssen.
Die Bedeutung in der Praxis in Liechtenstein wird darin zu sehen sein, dass sich die grenzüberschreitende Aufsicht verschärft und vor allem Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen in der EU anbieten, mit Aufsichtsverfahren aus Mitgliedsländern der EU konfrontiert sein können. Dabei wird die Rolle der Datenschutzstelle (DSS) in Liechtenstein reduziert. Derzeit ist noch offen, ob die DSS überhaupt eine Rolle spielen wird, da die EWR-Übernahme noch nicht abgeschlossen ist.
Die DSGVO wird somit für viele Unternehmen in Liechtenstein in genau einem Jahr anwendbar sein.
Um den Unternehmen ein Gefühl darüber zu vermitteln, wie eine solche Aufsicht aussehen könnte, hat die DSS einigen zufällig ausgewählten Unternehmen einen fiktiven Prüffragebogen zugschickt, den sie zur Grundlage der eigenen Überprüfung verwenden können, wie weit sie sich schon auf das neue Recht vorbereitet haben.
Damit alle anderen, die diesen Prüffragebogen nicht unmittelbar erhalten haben, sich ebenfalls darüber informieren können, ist dieser Prüffragebogen und auch das entsprechende Schreiben an die Unternehmen auf der Internetseite der DSS abrufbar: www.dss.llv.li.
"Die DSGVO stellt einen Quantensprung im Datenschutz dar. Nicht nur Unternehmen sind gefordert, sondern auch wir bei der Datenschutzstelle. Wir bereiten uns intensiv auf die DSGVO vor, da auch bei uns Änderungen anstehen. Auch die Regierung wies bei der Beantwortung von zwei kleinen Anfragen im Mai-Landtag auf die Bedeutung der DSGVO für den gesamten Werkplatz Liechtenstein hin. Es ist mir sehr wichtig, die Unternehmen darauf hinzuweisen, dass in Zukunft damit zu rechnen ist, dass man mit ausländischen Datenschutzbehörden und/oder Kunden, die ihre Rechte wahrnehmen wollen, konfrontiert sein kann. Und ich hoffe, die laufenden EWR-Verhandlungen führen bald zu einem erfolgreichen Ergebnis", so der Datenschutzbeauftragte, Philipp Mittelberger.
Die DSS organisiert im Übrigen zusammen mit der Universität Liechtenstein am 13. Juni eine Ganztagesveranstaltung, die sich mit der DSGVO befassen wird.
Kontakt:
Datenschutzstelle
Philipp Mittelberger, Datenschutzbeauftragter
T +423 236 60 91