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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Liechtenstein unterzeichnet das multilaterale Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung

Vaduz (ots)

Liechtenstein hat am 7. Juni 2017 das multilaterale Übereinkommen zur Umsetzung von Massnahmen in den bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (MLI) unterzeichnet.

Das MLI wurde von einer Arbeitsgruppe bestehend aus 95 Jurisdiktionen entwickelt. Auch Liechtenstein hat sich dabei aktiv eingebracht. Das MLI hat zum Ziel, die von den OECD/G20 Staaten im Rahmen des BEPS Projekts ("Base Erosion and Profit Shifting") erarbeiteten Standards in die bestehende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) der teilnehmenden Jurisdiktionen aufzunehmen. Um nicht jedes der bestehenden DBA einer bilateralen Anpassung unterziehen zu müssen wurde das MLI multilateral ausgestaltet und dient als völkerrechtliche Grundlage für die Abänderung dieser DBA.

Das MLI enthält alle aus dem BEPS-Projekt hervorgehenden, steuerabkommensbezogenen Empfehlungen. Liechtenstein wird mittels MLI die Mindeststandards zur Verhinderung des Abkommensmissbrauchs sowie zur Verbesserung der Streitbeilegung umsetzen. Angepasst werden sollen diejenigen liechtensteinischen DBA, welche nicht bereits vollumfänglich den vorgegebenen Mindeststandard enthalten. Dies betrifft die DBA mit folgenden Ländern: Andorra, Tschechien, Georgien, Deutschland, Guernsey, Grossbritannien, Hong Kong, Luxembourg, Malta, San Marino, Singapur, Schweiz, Ungarn, Uruguay, Vereinigte Arabische Emirate. Damit erspart sich Liechtenstein die Anpassung jedes Einzelnen dieser 15 DBA.

Der Text des Übereinkommens ist öffentlich und auf der Homepage der OECD abrufbar. Sobald das MLI durch den Landtag genehmigt wird und der Ratifizierungsprozess ordnungsgemäss abgeschlossen ist, wird der Text auch im Landesgesetzblatt abrufbar sein. Im Landesgesetzblatt werden auch die jeweiligen DBA in der durch das MLI revidierten Fassung zur Verfügung stehen.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09

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