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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Europäische Regulierung der Abwicklung von Wertpapiergeschäften durch regulierte Zentralverwahrer - Regierung verabschiedet Durchführungsgesetz

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 27. Juni 2017 den Bericht und Antrag betreffend den Erlass eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 zur Verbesserung der Wertpapierlieferungen- und -abrechnungen in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer (EWR-Zentralverwahrer-Durchführungsgesetze; EWR-ZVDG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze an den Landtag verabschiedet.

Der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 wird mit ihrer Übernahme ins EWR-Abkommen unmittelbare Geltung zukommen. Sie verfolgt das Ziel, Abwicklungsperioden sowie die Abwicklungsdiziplin zu vereinheitlichen und bestimmte aufsichtsrechtliche Anforderungen an Zentralverwahrer festzulegen, die ein Wertpapierliefer- und -abwicklungsverfahren betreiben. Damit sollen die rechtlichen und operationellen Bedingungen für grenzüberschreitende Abwicklungen im EWR verbessert und der Wettbewerb zwischen den Zentralverwahrern gefördert werden. Das EWR-ZVDG beinhaltet nationale Durchführungsbestimmungen, wie die Benennung der Finanzmarktaufsicht (FMA) als für den Vollzug der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 zuständige Behörde, die Festlegung der Aufsichtsbefugnisse sowie Strafbestimmungen. Die EU-Verordnung unterstellt Zentralverwahrer der prudentiellen Aufsicht der FMA und sieht Verpflichtungen für eine ordnungsgemässe Abwicklung von Wertpapiergeschäften zum Schutz der Anleger vor. Sie enthält auch Regelungen über Zentralverwahrer und deren verwendete Abwicklungssysteme mit Sitz in Drittländern. Diesen Regelungen kommt für Liechtenstein, das Wertpapierlieferungs- und -abrechnungssysteme eines schweizerischen Zentralverwahrers nutzt, hohe Bedeutung zu.

Das EWR-ZVDG und die Verordnung (EU) Nr. 909/2014 sind für den Finanzplatz Liechtenstein von grosser Bedeutung. Diese neuen Rechtsvorschriften stellen eine wichtige Grundlage für die Integrität von Emissionen und damit für die Wahrung des Anlegervertrauens dar.

Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Bericht und Anträge) bezogen werden.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09

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