Alle Storys
Folgen
Keine Story von Fürstentum Liechtenstein mehr verpassen.

Fürstentum Liechtenstein

ikr: Konsultation Bewirtschaftungsplan und Massnahmenprogramm nach Wasserrahmenrichtlinie

Vaduz (ots/ikr) -

Am 4. Juli 2017 hat die Regierung den Berichtsentwurf "Bewirtschaftungsplan und Massnahmenprogramm nach Wasserrahmenrichtlinie" zur Kenntnis genommen. Die Öffentlichkeit ist eingeladen, bis zum 15. Januar 2018 zum Berichtsentwurf Stellung zu nehmen.

Umsetzungsphasen der Wasserrahmenrichtlinie

Mit der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gibt die Europäische Union seit dem Jahr 2000 einen Ordnungsrahmen für einen koordinierten Schutz und eine koordinierte Bewirtschaftung der Oberflächengewässer und des Grundwassers vor. 2007 wurde die WRRL in das EWR-Abkommen übernommen und 2011 mit einer Änderung des Gewässerschutzgesetzes in nationales Recht umgesetzt.

Im Jahre 2015 erstellte das Amt für Umwelt eine Bestandsaufnahme und ein Überwachungsprogramm. Darauf basierend hat die Regierung einen Bewirtschaftungsplan und ein Massnahmenprogramm zu erstellen; letzteres im Einvernehmen mit den Gemeinden. Über die Umsetzung der Massnahmen und die Erreichung der Umweltziele ist anschliessend periodisch Rechenschaft abzulegen.

Im nun vorliegenden Berichtsentwurf "Bewirtschaftungsplan und Massnahmenprogramm" werden die Inhalte der Bestandsaufnahme präzisiert und aktualisiert. Dazu wurden die verschiedenen Qualitätskomponenten für die Beurteilung des ökologischen und chemischen Zustandes der Gewässer vertieft untersucht und bewertet. Eine wichtige Grundlage für die Bewertung der Gewässer ist die Festlegung des natürlichen Referenzzustandes für die verschiedenen Qualitätskomponenten. Im Massnahmenprogramm werden die erforderlichen Massnahmen dargestellt, die für die Erreichung und Einhaltung der Umweltziele "guter ökologischer und chemischer Zustand" oder "gutes ökologisches Potenzial" notwendig sind.

Der Bericht ist digital verfügbar und kann auf der Homepage des Amtes für Umwelt unter http://www.llv.li/#/117899/wasserrahmenrichtlinie heruntergeladen werden. Dort ist auch ein Formular für die Rückmeldung abrufbar. Das Formular ist elektronisch bis zum 15. Januar 2018 an das Amt für Umwelt zuhanden von roland.jehle@llv.li zu übermitteln.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Bildung und Umwelt
Roland Jehle, Amt für Umwelt
T +423 236 64 19

Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
  • 10.07.2017 – 13:02

    ikr: Lepra in Liechtenstein

    Vaduz (ots/ikr) - Am Skelett eines jungen Mannes aus dem Frühmittelalter sind charakteristische Anzeichen einer Lepra-Infektion gefunden worden. Sie bilden den bisher einzigen Nachweis dafür, dass diese Krankheit auch auf dem Gebiet Liechtensteins vorgekommen ist. Verschiedene Krankheiten hinterlassen am Skelett charakteristische Veränderungen, die Auskunft über das Vorkommen und die Verbreitung solcher Leiden in der Vergangenheit geben. Zu diesen zählen beispielweise ...

  • 07.07.2017 – 16:41

    ikr: Übergabe weiterer Räume zur Nutzung der Burg Gutenberg

    Vaduz (ots/ikr) - Im Rahmen einer gemeinsamen Begehung konnte Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch am 7. Juli dem Vorsteher der Gemeinde Balzers, Hansjörg Büchel, weitere Räume der Burg Gutenberg offiziell zur Nutzung übergeben. Die Gemeinde Balzers ist für die Betriebsführung der Burg Gutenberg zuständig. Die im Jahr 2016/17 vom Land Liechtenstein zugänglich gemachten Räume (Schankstube, Zunftstube, ...