ikr: Neue Aufgaben für das Amt für Soziale Dienste
Vaduz (ots/ikr) -
In ihrer Sitzung vom 22. August 2017 hat die Regierung die Abänderung von zwei Verordnungen und die Schaffung einer neuen Verordnung bewilligt. Dies war erforderlich, da das Amt für Soziale Dienste per 1. September 2017 neu für die Mietbeiträge für Familien sowie für die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung zuständig ist. Der Bereich Mietbeiträge für Familien betraf zuvor das Amt für Bau und Infrastruktur, die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung oblag dem Amt für Gesundheit. Abgeändert werden die Verordnung zum Gesetz über Mietbeiträge für Familien sowie die Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung.
Anträge auf Prämienverbilligung
Die Verordnung über die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung wird neu geschaffen. Die Prämienverbilligung wurde bisher in der Verordnung zum Gesetz über die Krankenversicherung geregelt. Eine der Neuerungen der Prämienverbilligungsverordnung ist, dass Anträge von im Inland Steuerpflichtigen direkt beim Amt für Soziale Dienste einzureichen sind. Eine weitere Neuerung betrifft den Instanzenzug im Bereich der Prämienverbilligungen. Dieser wird dem Instanzenzug im Bereich der Mietbeiträge für Familien angepasst, sodass gegen Entscheidungen des Amtes für Soziale Dienste aufgrund des Gesetzes über die Krankenversicherung neu an die Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten Beschwerde erhoben werden kann.
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