ikr: Anpassung von Entschädigungen für amtliche Verrichtungen im Veterinärwesen
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 29. August 2017 die Verordnung über die Entschädigung der Tierärzte, des Bieneninspektors und des Hilfspersonals für amtliche Verrichtungen abgeändert.
Dabei wurden die Entschädigungsansätze für die Tierärzte, welche im Auftrag des Amtes für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen (ALKVW) Dienstleistungen erbringen, an die ostschweizerischen Tarifsätze angepasst. Zudem wurden die Entschädigungsansätze des Bieneninspektors, welche noch aus dem Jahr 2002 stammen, angepasst, ein Wartegeld eingeführt und die Entschädigung für amtlich angeordnete Besuche von Kursen, Weiterbildungen und Konferenzen zeitgemäss geregelt. Die Festsetzung neuer Ansätze für verschiedene amtliche Verrichtungen orientiert sich ebenso wie die Abgeltung des Zeitaufwandes für die Teilnahme an Kursen, Seminaren und Konferenzen an den diesbezüglichen Ansätzen der ostschweizerischen Kantone.
Aus legistischen Gründen wurden einige weitere Anpassungen vorgenommen sowie ein Kurztitel für die Verordnung eingeführt. Mit Ausnahme des Wartegeldes für den Bieneninspektor (1. März 2019) werden die übrigen Bestimmungen am Tag nach der Kundmachung rechtswirksam.
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Ministerium für Gesellschaft
Peter Malin, Leiter Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
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