ikr: Interpellationsbeantwortung zum Finanzausgleich
Vaduz (ots/ikr) -
An ihrer Sitzung vom 29. August 2017 hat die Regierung die Interpellationsbeantwortung betreffend Finanzausgleich und Aufgabenentflechtung zwischen Land und Gemeinden zu Handen des Landtages verabschiedet.
Mit der Beantwortung der verschiedenen Fragen betreffend das im Jahr 2007 geschaffene Finanzausgleichssystem zeigt die Regierung auf, dass sich dieses bewährt hat und die angestrebten Ziele erreicht werden konnten. An die Grenzen stösst das Finanzzuweisungssystem dort, wo die Steuerkraft einiger Gemeinden so hoch ist, dass trotz geringstem Gemeindesteuerzuschlag hohe Reserven gebildet werden können. Um die Steuerkraftunterschiede abzubauen, schlägt die von den Interpellanten erwähnte Studie der Stiftung Zukunft.li die Einführung eines horizontalen Finanzausgleichs vor. Da jedoch auch in einem solchen System die Mehrheit der Gemeinden mit einem Mindestfinanzbedarf ausgestattet werden müssten, erfolgt die Annäherung der Steuerkraftunterschiede letzten Endes durch eine Reduktion der Steuerkraft der finanzstärksten Gemeinden. Da eine komplette Neuausrichtung mit erheblichem Aufwand und Planungsunsicherheit für die Gemeinden verbunden wäre, vertritt die Regierung die Ansicht, dass vorerst Massnahmen zur Reduktion der Steuerkraftunterschiede im Rahmen des bestehenden Systems geprüft und von einer kompletten Neuausrichtung Abstand genommen werden sollte.
Einer weiteren Aufgabenentflechtung zwischen Land und Gemeinden steht die Regierung offen gegenüber. Die Bereitschaft der Gemeinden vorausgesetzt, können entsprechende Vorarbeiten wieder aufgenommen werden. Dabei geht es einerseits um die Frage der geeigneten Aufgabenzuordnung mit den entsprechenden Zuständigkeiten und anderseits um deren Finanzierung.
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