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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes verabschiedet

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 4. September 2017 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Änderung des Gesetzes über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (Informationsweiterverwendungsgesetz; IWG) verabschiedet.

Mit der Vorlage soll das IWG angepasst werden. Dies ist erforderlich, um die Richtlinie 2013/37/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Änderung der Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in innerstaatliches Recht umzusetzen. Das IWG bildet die Grundlage für die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors. Der öffentliche Sektor erfasst, erstellt, reproduziert und verbreitet ein breites Spektrum an Informationen aus zahlreichen Gebieten. Informationen über Soziales, Wirtschaft, Bildung, Geografie, Wetter, Tourismus und vieles mehr, das als Rohmaterial für innovative wertschöpfende Dienste und Produkte verwendet. Es soll europaweit eine Entwicklung angestossen werden, die Informationen öffentlicher Stellen auf neuartige Weise zu kombinieren und zu nutzen und so das Wirtschaftswachstum und das soziale Engagement zu fördern. Kernanliegen sowohl der Änderungsrichtlinie als auch des Gesetzes ist die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors durch Wirtschaftsunternehmen. Ungeachtet dessen sind aber natürlich auch nicht-kommerzielle Weiterverwendungen erfasst.

Wesentliche Änderungen

Der Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen sieht vor, dass erstmals ein grundsätzliches Recht auf Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors geschaffen wird. Der Anwendungsbereich des IWG wird auf Bibliotheken (einschliesslich Universitätsbibliotheken), Museen und Archive sowie auf Forschungseinrichtungen erweitert. Dokumente müssen künftig, soweit möglich und sinnvoll, in offenem und maschinenlesbarem Format zusammen mit den zugehörigen Metadaten bereitgestellt werden. Die Suche nach Dokumenten ist zu erleichtern, etwa durch Bestandslisten der wichtigsten Dokumente mit Metadaten. Für die Dienstleistung darf grundsätzlich ein Entgelt gefordert werden, wofür im Entwurf verschiedene Kriterien definiert werden. Zudem werden nationale Regeln für die Digitalisierung von Kulturbeständen eingeführt.

Die Vernehmlassungsfrist endet am 3. November 2017. Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09

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