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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Neue Regeln für Indizes - Vernehmlassungsbericht verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 24. Oktober 2017 den Vernehmlassungsbericht betreffend den Erlass eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2016/1011 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, sowie die Abänderung weiterer Gesetze verabschiedet.

Die Verordnung (EU) 2016/1011 legt einen im EWR einheitlichen Regulierungsrahmen für Referenzwerte fest und dient insbesondere dem Verbraucher- und Anlegerschutz. Die Regelungen sollen sicherstellen, dass im EWR hergestellte und verwendete Referenzwerte robust, zuverlässig, repräsentativ und für den angestrebten Einsatzzweck geeignet sind. Dazu werden drei Kategorien von Referenzwerten festgelegt, die unterschiedlichen aufsichtsrechtlichen Anforderungen organisatorischer und qualitativer Natur zu genügen haben. Die Einhaltung der Anforderungen ist von zugelassenen und beaufsichtigten Administratoren (Bereitstellung von Referenzwerten), von Kontributoren (Beitrag von Eingabedaten) und Verwendern (z.B. Ausgabe von referenzwertbezogenen Finanzinstrumenten, referenzwertbasierte Preisfestlegung, Zinsberechnung oder Bewertung von Investmentfonds) zu gewährleisten. Die Verordnung (EU) 2016/1011 gilt direkt und ermöglicht unter den festgelegten Bedingungen auch die Verwendung von Referenzwerten aus Drittstaaten.

Ergänzend wird im Durchführungsgesetz die FMA mit spezifischen Befugnissen und Verwaltungsmassnahmen und einem Strafenregime zum Zwecke eines effizienten Vollzugs ausgestattet. Die Anpassung im FMAG betrifft die Zuständigkeit für den Gesetzesvollzug sowie die Gebühren und Abgaben für in Liechtenstein zugelassene Administratoren. Im Konsumkreditgesetz erfolgt eine Folgeanpassung.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 30. November 2017.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09

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