ikr: Regierung verabschiedet Postulatsbeantwortung betreffend die Invalidenversicherung und Sozialversicherungen im Allgemeinen
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Montag, 26. März 2018 die Beantwortung des Postulats betreffend die Invalidenversicherung und Sozialversicherungen im Allgemeinen verabschiedet, in der verschiedene Fragen zur Berechnung des Invaliditätsgrades, Umschulungen, Lohnzuschüssen sowie Koordination im Bereich der Sozialversicherungen aufgeworfen wurden.
Anpassung im Bereich der Umschulung sowie Lohnzuschüssen geprüft
Die Regierung hält in der Postulatsbeantwortung unter anderem fest, dass die bestehende Regelung im Bereich der Umschulung geprüft wurde. Sie kommt zum Schluss, dass eine Verbesserung der Situation der Betroffenen durch die Einführung einer ermessensweisen finanziellen Förderung speziell im Bereich der beruflichen Eingliederung möglich erscheint.
Im Bereich der Lohnzuschüssen erblickt die Regierung darin Verbesserungspotential, dass die mögliche Dauer von Arbeitsversuchen zur Abklärung der Verhältnisse ausgedehnt werden könnte.
Koordination auch im Bereich der Sozialversicherungen
Betreffend die von den Postulaten angesprochene Koordination im Bereich der Sozialversicherung führt die Regierung insbesondere aus, dass im Zuge der Bearbeitung der Motion zur Vereinheitlichung der Anlaufstellen und der Bemessungsgrundlagen im Sozialbereich die Frage der Koordination auch im Bereich der Sozialversicherungen wieder aktuell und die Schaffung eines entsprechenden Gesetzes in Anlehnung an das Schweizerische ATSG in Angriff genommen wurde. Hierbei betont die Regierung, dass bei der Einführung eines ATSG in Liechtenstein insbesondere die Schaffung einer einzigen gemeinsamen Rechtsmittelinstanz die grösste Herausforderung darstellt.
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