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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Auslosung von Aufenthaltsbewilligungen an EWR-Staatsangehörige

Vaduz (ots)

Das Ausländer- und Passamt nimmt vom 1. August bis spätestens 31. August 2018 Bewerbungen für die Auslosung von Aufenthaltsbewilligungen an EWR-Staatsangehörige entgegen. Die Vorauslosung findet am 17. September 2018 und die Schlussauslosung am 16. November 2018 statt.

Jährlich werden zwei Auslosungsverfahren unter Aufsicht eines Landrichters beim Ausländer- und Passamt durchgeführt, bei denen mindestens 28 Bewilligungen zum Stellenantritt und 8 Bewilligungen zur erwerbslosen Wohnsitznahme in Liechtenstein erteilt werden. Das erste Auslosungsverfahren im Jahr 2018 wurde bereits im Frühjahr abgeschlossen. Die Vorauslosung im Herbst findet am 17. September 2018 statt. Die Bewerbungen dafür können vom 1. August bis spätestens 31. August 2018 beim Ausländer- und Passamt eingereicht werden.

Im Rahmen einer Vorauslosung werden bei den Erwerbstätigen 28 Personen und bei den Nicht-Erwerbstätigen 8 Personen ausgelost, welche die Voraussetzungen - EWR-Staatsangehörigkeit, fristgerechte Einreichung, vollständig ausgefülltes Gesuchsformular und rechtzeitige Gebühreneinzahlung - erfüllen. Diese Personen nehmen dann an der Schlussauslosung vom 16. November 2018 teil.

Für die rechtzeitige Einreichung der Bewerbung sind das Datum des Poststempels sowie das Valutadatum der Bankeinzahlung (Zahlungseingang bei der Liechtensteinischen Landesbank) massgebend.

Nähere Auskunft über das Auslosungsverfahren gibt die Homepage des Ausländer- und Passamtes: www.apa.llv.li.

Kontakt:

Ausländer- und Passamt
Amann Thomas, Leiter Bewilligungen und Heimatschriften
T +423 236 61 45

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