ikr: Liechtensteinische Einlagensicherung wird gestärkt - Regierung verabschiedet Bericht und Antrag
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 30. Oktober 2018 den Bericht und Antrag an den Landtag betreffend den Erlass des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungs-gesetzes und die Abänderung weiterer Gesetze verabschiedet. Die Vorlage soll im Dezember in erster Lesung im Landtag behandelt werden. Der Erlass des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes und die Abänderung zahlreicher Nebengesetze dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/49/EU (Einlagensicherungsrichtlinie; "ESRL"). Diese ersetzt die bis anhin geltende und bislang im Bankengesetz und in der Bankenverordnung umgesetzte Richtlinie 94/19/EG ("alte Einlagensicherungsrichtlinie").
Kernaufgabe des Einlagensicherungssystems ist der Schutz der Einleger vor den Folgen der Insolvenz einer Bank. Alle Banken, die Einlagen entgegennehmen, haben einer Sicherungseinrichtung anzugehören. Geschützt werden die Einleger der liechtensteinischen Banken. Die Deckungssumme beträgt 100'000 CHF, wobei die Obergrenze der Deckungssumme pro Einleger und Bank gilt. Die Erstattungsfrist wird stufenweise auf sieben Arbeitstage verkürzt. Durch eine umfassendere und präziser festgelegte Deckung, kürzere Erstattungsfristen, verbesserte Informationen und solidere Finanzierungsanforderungen soll das Vertrauen der Einleger in die liechtensteinische Einlagensicherung gestärkt werden. Eine weitere Neuerung ist die schrittweise Umstellung von einem reinen ex-post finanzierten Einlagensystem auf ein System, bei dem die Mittel für den Entschädigungsfall ex-ante durch die Banken aufgebracht werden.
Gleichzeitig werden die derzeit im Bankengesetz und in der Bankenverordnung vorgesehenen Regelungen über die Anlegerentschädigung bei Banken und Wertpapierfirmen, welche der Umsetzung der Anlegerentschädigungsrichtlinie 97/9/EG (Anlegerentschädigungsrichtlinie; "AERL") dienen, mit den Regelungen der Einlagensicherung zusammengeführt.
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