ikr: Abänderung der Hundeverordnung
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 6. November 2018 die Verordnung über die Abänderung der Hundeverordnung verabschiedet. Die Abänderung regelt die Anerkennung von Ausbildnern von Ersthundehaltern zur Erlangung des Sachkundenachweises neu.
In Liechtenstein ist der Sachkundenachweis der Hundehalter in der Hundegesetzgebung geregelt. Im Gegensatz zur Schweiz, wo bis zur Aufhebung der entsprechenden Rechtsgrundlagen in der schweizerischen Tierschutzgesetzgebung ein Sachkundenachweis vor und nach dem Erwerb eines Hundes gefordert war, ist in Liechtenstein ausschliesslich ein Ersthundehalter zum Nachweis der Sachkunde vor dem Erwerb eines Hundes verpflichtet.
Bis anhin wurden im Sinne einer Übergangslösung die absolvierten Kurse bei den ehemals vom schweizerischen Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen anerkannten Ausbildnern akzeptiert. Zwischenzeitlich hat sich mit dem Verband Kynologie Ausbildungen Schweiz (VKAS) eine breit anerkannte Organisation etabliert, welche eigenständige Module bei der Ausbildung von Hundehaltern anbietet. Sämtliche Ausbildungsorganisationen müssen über eine externe Zertifizierung verfügen. Mit der Zertifizierung wird auch das Controlling und damit die Qualitätssicherung der vom VKAS gelisteten Fachpersonen gewährleistet. Darüber hinaus sind diese Fachpersonen zur jährlichen Weiterbildung verpflichtet.
Die Theoriekurse des VKAS decken die in der Hundeverordnung geforderten Grundkenntnisse ab. Die Kursdauer und -kosten bewegen sich in der bisherigen Grössenordnung.
Kontakt:
Ministerium für Gesellschaft
Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Peter Malin, Landestierarzt
T +423 236 73 20