ikr: Radonbericht 2018
Vaduz (ots/ikr) -
Neben dem Rauchen ist Radon die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs. Mit dem aktualisierten "Radonbericht 2018" werden die Gefährdungspotenziale in Liechtenstein und die möglichen Schutzmassnahmen aufgezeigt.
Radon ist ein radioaktives Gas, das aus dem Zerfall von Radium entsteht. Im Erdreich kommt Radon in grösseren Konzentrationen vor. Die aufsteigende Bodenluft kann in Gebäuden hohe Radonkonzentrationen verursachen. Die radioaktiven Zerfallsprodukte des Radons werden vom Menschen eingeatmet, was zu einer Bestrahlung des empfindlichen menschlichen Lungengewebes und letztlich zu Lungenkrebs führen kann. Neben dem Rauchen ist Radon die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs.
Am 1.1.2018 wurden der bisherige Grenzwert von 1'000 Bq/m3 und Richtwert von 400 Bq/m3 ersetzt durch einen Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m3). Der Referenzwert gilt für die über ein Jahr gemittelte Radongaskonzentration in Räumen, in denen sich Personen während mehrerer Stunden pro Tag aufhalten, wie beispielsweise Wohnräume, Schulen, Kindergärten, Kitas und Arbeitsplätze in Gebäuden.
In Liechtenstein werden seit dem Jahr 2000 Radonmessungen in Gebäuden durchgeführt. Auf Basis dieser Messwerte wurde das Gefährdungspotenzial hinsichtlich des neuen Referenzwertes beurteilt und in einer Radonkarte dargestellt. Die Radonkarte zeigt pro Gemeinde die Wahrscheinlichkeit an, den Referenzwert in Räumen mit Personen-aufenthalt zu überschreiten.
In den Gemeinden Triesenberg und Schaan besteht das höchste Gefährdungspotenzial. Hier liegt die Wahrscheinlichkeit bei 10 bis 20 %, den Referenzwert von 300 Bq/m3 in Räumen mit Personenaufenthalt zu überschreiten. Können in diesen Gemeinden erdberührende Räume mit einem Personenaufenthalt von mehr als 15 Stunden pro Woche bei Neubauten nicht vermieden werden, sind neben Basisschutzmassnahmen weitergehende Schutzmassnahmen in Betracht zu ziehen.
Das Amt für Umwelt informiert im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens über die Radonproblematik in Gebäuden. Zudem können interessierte Hausbesitzer oder Mieter mit wenig Aufwand eine Radonmessung durchführen lassen. Falls der Radonreferenzwert überschritten wird, trifft der Gebäudeeigentümer die notwendigen Sanierungsmassnahmen. Das Amt für Umwelt gibt Empfehlungen zur Dringlichkeit der Sanierungsmassnahmen ab, die sich auf die "Wegleitung Radon" des Bundesamtes für Gesundheit abstützen.
Der "Radonbericht 2018" ist auf der Internetseite des Amtes für Umwelt (www.au.llv.li Rubrik ionisierende Strahlung) als PDF abrufbar.
Kontakt:
Amt für Umwelt
Manfred Frick, Abt. Umweltschutz
T +423 236 61 94