ikr: Regierung beschliesst Änderung der Unfallversicherungsverordnung per 1. April 2019
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 26. Februar 2019 eine Abänderung der Unfallversicherungsverordnung (UVersV) beschlossen. Die Liste der Berufskrankheiten wird ergänzt und angepasst. Die Liste der Berufskrankheiten ist seit über einem Jahrzehnt unverändert geblieben. Die Anpassung der Liste erfolgt auf Grundlage der in der Schweiz durchgeführten Anpassungen.
Liste der schädigenden Stoffe
Es werden zusätzliche schädigende Stoffe wie Acrylate, Desinfektionsmittel oder synthetische Schmiermittel in die Liste der schädigenden Stoffe aufgenommen. Erkrankungen, die auf Stoffe dieser Liste zurückzuführen sind, werden als Berufskrankheit im Sinne des Unfallversicherungsgesetzes betrachtet.
Arbeitsbedingte Erkrankungen
Ebenso wird die Liste der arbeitsbedingten Erkrankungen auf den neuesten wissenschaftlichen Stand gebracht. Zu erwähnen sind das Hypothenar-Hammer-Syndrom (Durchblutungsstörung der Hand) sowie Erkrankungen durch Vibrationen. Auch durch Kontakt mit Pflanzen verursachte Krankheiten sind neu als Berufskrankheit anerkannt.
Kontakt:
Ministerium für Gesellschaft
Stefan Tomaselli, Amt für Gesundheit, Aufsicht und Statistik
T +423 236 73 44