ikr: Regierung erklärt vier Gesamtarbeitsverträge einschliesslich der Lohn- und Protokollvereinbarungen und 8 Lohn- und Protokollvereinbarungen für allgemeinverbindlich
Vaduz (ots/ikr) -
Nachdem die Vernehmlassungsfrist ohne Einwände geblieben ist, hat die Regierung in ihrer Sitzung vom 12. März 2019 im Bereich der Gesamtarbeitsverträge folgende Beschlüsse gefasst: In den Branchen des Autogewerbes, des Detailhandelsgewerbes, des Metallgewerbes und des Personalverleihs wurden die Gesamtarbeitsverträge und die Lohn- und Protokollvereinbarungen allgemeinverbindlich erklärt. Für das Baumeister- und Pflästerergewerbe, das Elektro-, Elektronik- und Radio/TV-Gewerbe, das Gärtner- und Floristengewerbe, das Informatikgewerbe, das Ofenbauer- und Plattenlegergewerbe, das Schreinergewerbe sowie für das Zimmermeister- und Dachdeckergewerbe wurden die Lohn- und Protokollvereinbarungen für allgemeinverbindlich erklärt und die Allgemeinverbindlicherklärungen der Gesamtarbeitsverträge verlängert. Für das Gebäudereinigungs- und Hauswartdienstegewerbe wurde die Lohn- und Protokollvereinbarung für allgemeinverbindlich erklärt. Die entsprechenden Verordnungen treten am 1. April 2019 in Kraft.
Kontakt:
Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport
Joachim Batliner, Amt für Volkswirtschaft
T +423 236 76 64