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Fürstentum Liechtenstein

ikr: EFTA und Mercosur einigen sich auf Freihandelszone

Vaduz (ots/ikr) -

Die zweijährigen Verhandlungen mit Mercosur über ein Freihandelsabkommen konnten am 23. August 2019 erfolgreich abgeschlossen werden. Dieser Abschluss stellt einen Meilenstein in der Geschichte der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) dar. Das Abkommen verschafft den liechtensteinischen Wirtschaftsakteuren einen vergleichbaren Marktzugang wie den Unternehmen der EU. Das ist angesichts der hohen Zölle, die Mercosur erhebt, von grosser Bedeutung. Mit dem Abkommen wird auch der Marktzugang im Dienstleistungsbereich deutlich verbessert.

Die südamerikanische Binnenmarktvereinigung Mercosur (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) ist ein wichtiger Handelspartner Liechtensteins und der anderen EFTA-Staaten, Schweiz, Island und Norwegen. Das Abkommen verschafft den liechtensteinischen Unternehmen einen privilegierten Zugang zu einem Markt mit über 260 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten. Es umfasst unter anderem den Warenverkehr, den Handel mit Dienstleistungen, Investitionen, Rechte an geistigem Eigentum, öffentliches Beschaffungswesen sowie Bestimmungen zu Handel und nachhaltiger Entwicklung.

Mit Inkrafttreten des Abkommens beseitigen die EFTA-Staaten alle Zölle auf die Einfuhr von Industrieprodukten aus den Mercosur-Staaten. Diese wiederum werden ihre Zölle auf die meisten Industrieprodukte aus den EFTA-Staaten schrittweise abschaffen oder senken. Dies betrifft hohe Zölle auf Industrieerzeugnisse wie Autoteile, Maschinen oder Pharmazeutika. Daneben sieht das Abkommen Zollzugeständnisse für Landwirtschaftsprodukte vor.

Mit den Bestimmungen über den Handel mit Dienstleistungen und den einzelnen Verpflichtungslisten der Vertragsparteien werden die Marktzugangsbedingungen für Dienstleistungen in diversen Sektoren erheblich verbessert. Separate Anhänge über die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung durch natürliche Personen sowie über Finanzdienstleistungen und Telekommunikationsdienste ergänzen dieses Kapitel.

Ziel des Kapitels über Investitionen ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Investoren aus den EFTA- und den Mercosur-Staaten zu verbessern, die auf den Märkten des jeweils anderen investieren. Im Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung bekräftigen die Vertragsparteien ihre internationalen Verpflichtungen in Bezug auf Umweltschutz und den Schutz von Arbeitsrechten. Das Kapitel enthält auch Verpflichtungen in Bezug auf die nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern, einschliesslich der Bekämpfung des illegalen Holzschlags, der Förderung von Zertifizierungssystemen und von Massnahmen zur Aufforstung. Schliesslich hat die EFTA zum ersten Mal einen Artikel über Handel und nachhaltige Landwirtschaft in ein Abkommen aufgenommen.

Das Abkommen der EFTA-Staaten tritt unabhängig vom Abkommen mit der EU in Kraft. Es wird auf einer bilateralen Basis zwischen den jeweiligen Vertragsparteien nach Abschluss des Ratifikationsprozesses in den jeweiligen Staaten in Kraft treten. Aufgrund des Zollvertrags stimmt Liechtenstein den parlamentarischen Genehmigungsprozess zeitlich mit dem Verfahren in der Schweiz ab. Die Regierung wird voraussichtlich im nächsten Jahr das Freihandelsabkommen dem Landtag vorlegen.

Kontakt:

Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur
Martin Frick, Amtsleiter, Amt für Auswärtige Angelegenheiten
T +423 236 60 50

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